Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg).
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andererseits dem Bedürfnis genügt, geht
daraus hervor, daß ihre Leistungsfähigkeit
nicht voll ausgenutzt wird.
SPEISEANSTALT. In der Arbeiter
herberge befindet sich ferner noch die von
der Fabrik unterhaltene Speiseanstalt, in der
der Mann für 10 Pf. Frühstück (Kaffee
und 1 Brot), für 30 Pf. Mittagessen (Fleisch
und Gemüse, für 40 Pf. mit Suppe) und für
25 Pf. Abendessen (Wurst mit Salat) er
halten kann. Die Teilnehmerzahl wechselt
je nach dem Betrieb stark. Im Vollbetrieb Arbeiterwohnhäuser,
nehmen bis 300 Mann am Essen teil,
während bei eingeschränktem Betrieb durchschnittlich etwa 188 Portionen jeden Tag
verabreicht werden. Auch ihre Leistungsfähigkeit ist bei weitem noch nicht ausgenutzt.
Erzielte Überschüsse kommen wieder der Einrichtung zugute.
Lange vor der gesetzlichen Regelung der Arbeiterfürsorge, wie sie durch die Reichs
versicherungsordnung seit 1912 und durch das Versicherungsgesetz für Angestellte von
1911 ihren letzten Ausdruck erhalten hat, hat die Fabrik ihre Fürsorge kranken, invaliden
und altersschwachen Arbeitern gewidmet und ebenso auch ihren Beamten eine Pension
durch folgende Einrichtungen sichergestellt:
ARBEITERPENSIONSKASSE. Schon seit 1873 besteht eine Arbeiterpensionskasse,
aus der zurzeit 78 männliche und 130 weibliche Personen eine feste Rente beziehen, die
jährlich im ganzen den Betrag von 32 700 M. erreicht. Zu dieser Kasse tragen die Arbeiter
durch Lohnabzüge von gegenwärtig 2 % bei. Die Kasse würde aber nicht zu hohen Leistungen
befähigt sein, wenn sie nicht durch persönliche Stiftungen des Mitbegründers und General
direktors der Fabrik, Geheimen Kommerzienrats Dr.-Ing. h. c. Paul von Mauser (bisher
54 747 M.), und der Aktiengesellschaft Waffenfabrik Mauser (bisher 60 000 M.) dauernd
unterstützt würde. Das Gesamtvermögen beträgt zurzeit 519 000 M. Bis 1885, also bis
zum Inkrafttreten der staatlichen Krankenversicherung, war diese Kasse zugleich auch
KRANKENKASSE. Diese ist nun abgetrennt und als Fabrikkrankenkasse selbständig
gemacht worden. Die Leistungen der Arbeiterpensionskasse, die also unabhängig von
staatlichen Renten diesen einen Zuschuß gibt, werden durch einen Arbeiterausschuß von
12 Mann unter Vorsitz eines Mitgliedes des Vorstandes der Fabrik bestimmt. Den Kassierer
bezahlt die Firma. Besondere
SPRECHZIMMER FÜR ÄRZTE in der
Fabrik sollen den Arbeitern schnellen und
unentgeltlichen ärztlichen Rat sichern,
ebenso ist eine allen Anforderungen der
Neuzeit entsprechend ausgestattete
UNFALLSTATION mit eigenem ärzt
lichen Personal in der Fabrik eingerichtet
worden.
BEAMTENPENSIONSVERSICHERUNG.
Für die Beamten besteht eine Beamten
pensionsversicherung seit 1905. Sie wurde
mit rückwirkender Kraft bis zu 12 Dienst
jahren ausgestattet. Die Fabrik übernahm
*iS
Arbeiterwohnhäuser.