Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Waffenfabrik Mauser, A.-G., Oberndorf am Neckar (Württemberg). 
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andererseits dem Bedürfnis genügt, geht 
daraus hervor, daß ihre Leistungsfähigkeit 
nicht voll ausgenutzt wird. 
SPEISEANSTALT. In der Arbeiter 
herberge befindet sich ferner noch die von 
der Fabrik unterhaltene Speiseanstalt, in der 
der Mann für 10 Pf. Frühstück (Kaffee 
und 1 Brot), für 30 Pf. Mittagessen (Fleisch 
und Gemüse, für 40 Pf. mit Suppe) und für 
25 Pf. Abendessen (Wurst mit Salat) er 
halten kann. Die Teilnehmerzahl wechselt 
je nach dem Betrieb stark. Im Vollbetrieb Arbeiterwohnhäuser, 
nehmen bis 300 Mann am Essen teil, 
während bei eingeschränktem Betrieb durchschnittlich etwa 188 Portionen jeden Tag 
verabreicht werden. Auch ihre Leistungsfähigkeit ist bei weitem noch nicht ausgenutzt. 
Erzielte Überschüsse kommen wieder der Einrichtung zugute. 
Lange vor der gesetzlichen Regelung der Arbeiterfürsorge, wie sie durch die Reichs 
versicherungsordnung seit 1912 und durch das Versicherungsgesetz für Angestellte von 
1911 ihren letzten Ausdruck erhalten hat, hat die Fabrik ihre Fürsorge kranken, invaliden 
und altersschwachen Arbeitern gewidmet und ebenso auch ihren Beamten eine Pension 
durch folgende Einrichtungen sichergestellt: 
ARBEITERPENSIONSKASSE. Schon seit 1873 besteht eine Arbeiterpensionskasse, 
aus der zurzeit 78 männliche und 130 weibliche Personen eine feste Rente beziehen, die 
jährlich im ganzen den Betrag von 32 700 M. erreicht. Zu dieser Kasse tragen die Arbeiter 
durch Lohnabzüge von gegenwärtig 2 % bei. Die Kasse würde aber nicht zu hohen Leistungen 
befähigt sein, wenn sie nicht durch persönliche Stiftungen des Mitbegründers und General 
direktors der Fabrik, Geheimen Kommerzienrats Dr.-Ing. h. c. Paul von Mauser (bisher 
54 747 M.), und der Aktiengesellschaft Waffenfabrik Mauser (bisher 60 000 M.) dauernd 
unterstützt würde. Das Gesamtvermögen beträgt zurzeit 519 000 M. Bis 1885, also bis 
zum Inkrafttreten der staatlichen Krankenversicherung, war diese Kasse zugleich auch 
KRANKENKASSE. Diese ist nun abgetrennt und als Fabrikkrankenkasse selbständig 
gemacht worden. Die Leistungen der Arbeiterpensionskasse, die also unabhängig von 
staatlichen Renten diesen einen Zuschuß gibt, werden durch einen Arbeiterausschuß von 
12 Mann unter Vorsitz eines Mitgliedes des Vorstandes der Fabrik bestimmt. Den Kassierer 
bezahlt die Firma. Besondere 
SPRECHZIMMER FÜR ÄRZTE in der 
Fabrik sollen den Arbeitern schnellen und 
unentgeltlichen ärztlichen Rat sichern, 
ebenso ist eine allen Anforderungen der 
Neuzeit entsprechend ausgestattete 
UNFALLSTATION mit eigenem ärzt 
lichen Personal in der Fabrik eingerichtet 
worden. 
BEAMTENPENSIONSVERSICHERUNG. 
Für die Beamten besteht eine Beamten 
pensionsversicherung seit 1905. Sie wurde 
mit rückwirkender Kraft bis zu 12 Dienst 
jahren ausgestattet. Die Fabrik übernahm 
*iS 
Arbeiterwohnhäuser.
	        
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