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E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt.
Beim Ableben einer Pensionsempfängerin wird deren Angehörigen oder denjenigen
Personen, die das Begräbnis der Verstorbenen besorgen, der Betrag einer Monatspension
als Sterbegeld aus der Stiftung gezahlt.
Ebenfalls mit einer Stiftung von 100 000 M., die aus gleichem Anlaß erfolgte, begründete
Frau Lina Merck geb. Möller die
BEAMTEN-PENSIONS-WITWEN- UND WAISENKASSE der Firma Merck. Durch
weitere Schenkungen der einzelnen Firmeninhaber, sowie durch außerordentliche jährliche
Zuwendungen seitens der Firma ist das Grundkapital inzwischen auf 550 000 M. erhöht
worden. Nach dem Inkrafttreten der staatlichen Angestelltenversicherung besteht die Kasse
als sogenannte Zulagekasse weiter.
Kochküche der Arbeiterkantine.
Die Beitragsleistungen betragen 9 % des Gehaltes der Mitglieder, wovon diese 3 % zu
zahlen haben, während die Firma 6 % beisteuert. Die Pensionsberechtigung beginnt nach
5jähriger Tätigkeit bei der Firma Merck; die Höhe der Pension bewegt sich zwischen 25 %
und 50 % des Gehaltes. Abgesehen von den bereits erworbenen Rechten der Mitglieder
ergänzt die Kasse deren von der Reichsversicherung zu beanspruchende Pension bis zu 50 %
des Gehaltes. Als pensionsfähiges Höchstgehalt ist ein Jahresgehalt von 4800 M. festgesetzt.
Witwen verstorbener Kassenmitglieder erhalten 40 % derjenigen Pension, welche das
Mitglied bei seinem Tode bezog, bzw. zu beanspruchen berechtigt gewesen wäre. Außerdem
wird für 2 Kinder unter 17 Jahren 25 %, zusammen jedoch nicht mehr als 50 % des Witwen
geldes als Erziehungsbeitrag gezahlt. Vollwaisen wird als Erziehungsgeld 15 % des Ruhe
gehalts des Vaters gewährt. Das Vermögen der Kasse beläuft sich zurzeit auf 1366 000 M.
bei einer Mitgliederzahl von 406. Im Jahre 1912 wurden an Pensionen bezahlt 19 548,72 M.
MERCK-RIEGER-STIFTUNG. Ein Kapital von 50 000 M. stifteten Medizinalrat Dr.
E. A. Merck und Frau Elisabeth geb. Rieger am x. Januar 1912 mit der Bestimmung, daß