Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

246* Seidenweberei Michels & &£., Berlin, Krefeld, Nowawes. 
Gugenheim, der im Verein mit Herrn E. S. Fuerstenberg, i. Fa. Albert Rosenhain, Berlin, das 
betreffende Grundstück käuflich erwarb und dieses, nebst dem Geschenk eines entsprechen 
den Baukapitals, dem Verbände Berliner Spezialgeschäfte zum Zwecke der Errichtung jenes 
Ferienheims zinsfrei zur Verfügung stellte. Diese Wohlfahrtseinrichtung wird seitens der 
weiblichen Angestellten ganz außerordentlich geschätzt, weil ihnen damit, unweit Berlins, 
unmittelbar an Wald und Wasser gelegen, für ein ganz geringes Geld in einem villenartigen 
Heim ein wundervoller Ferienaufenthalt geboten wird. 
Außer dieser Einrichtung hat Herr Gugenheim speziell für seine eigenen Angestell 
ten noch eine Reihe von Sonderwohltaten vorgesehen, von denen hier namentlich die 
folgenden benannt sein mögen: 
Die regelmäßige Gewährung längerer Sommerferien für sämtliche Beamten 
und technischen Angestellten gegen Fortzahlung des vollen Gehalts. 
Gewährung freier Unterkunft und Beköstigung während der ganzen Dauer 
des Ferienaufenthaltes im Verbandsheim zu Mellen für alle weiblichen Angestellten 
des Hauses, die in diesem Heim ihre Ferien zuzubringen wünschen. 
Die kostenfreie Entsendung erkrankter oder erholungsbedürftiger An 
gestellten in Heilanstalten, Bäder und klimatische Kurorte bei voller Ge 
haltszahlung und Bestreitung der gesamten Kurkosten, soweit sie selbst dazu 
nicht in der Lage sind. 
DIE BEWILLIGUNG VON TEUERUNGSZULAGEN für alle Angestellte bestimmter 
Gehaltsklassen und 
DIE GEWÄHRUNG VON URLAUB UND SUBVENTIONEN AN ANGESTELLTE zum 
Zwecke von Studienreisen im Interesse ihrer beruflichen Fortbildung. 
Als eine weitere, sehr nützliche Einrichtung für die Wohlfahrt der Angestellten hat 
sich die Begründung der 
,,MICHELSSCHEN HAUSSPARKASSE“ erwiesen. Diese Einrichtung gewährt jedem 
Angestellten die Möglichkeit, auch mit dem kleinsten Scherflein den Grund zu einem sicheren 
Sparguthaben zu legen, das ihm und seiner Familie in Fällen äußerster Not als willkom 
mener Rückhalt dienen wird. Als ein hervorstehender Zug dieser Wohlfahrtskasse ist die 
grundsätzliche Begünstigung gerade der kleinsten Spareinlagen, die darin ihren Ausdruck 
findet, daß Spareinlagen unter 500 M. mit einem Satze von 6 %, größere Beträge mit 5 % p. a. 
verzinst werden. 
GEWINNBETEILIGUNG. Neben den vorgenannten Einrichtungen darf die Gewinn 
beteiligung der kaufmännischen Angestellten als ein sehr wichtiges Glied in der Kette 
der sozialen Wohlfahrtseinrichtungen dieses Hauses genannt werden. Jeder im Verkauf 
tätige Angestellte ist mit einem prozentual bemessenen Satze an dem Gewinn der durch 
ihn bewirkten Verkäufe beteiligt, wodurch ihm die Gelegenheit gegeben wird, sein festes 
Einkommen, dessen Festsetzung völlig unabhängig von dem zu erwartenden Gewinn 
ertrage geschieht, durch Entfaltung von Fleiß und Tüchtigkeit nicht unbeträchtlich zu 
erhöhen. 
GEISTIGE FÖRDERUNG DER ANGESTELLTEN. Hand in Hand mit der materiellen 
Wohlfahrtsfürsorge gehen ferner mancherlei Einrichtungen, welche die geistige Förderung 
der Angestellten zum Gegenstand haben und einen versöhnlichen Ausgleich der sozialen 
Unterschiede, die zwischen Chef und Angestellten eines großen Geschäftshauses liegen, an 
gelegentlichst pflegen. An erster Stelle sind hier die monatlichen 
DISKUSSIONSABENDE des Hauses zu nennen. Der Chef des Hauses gibt in diesen 
Versammlungen seine Wünsche und Absichten kund und regt auf diese Weise seine An 
gestellten zur geistigen Mitarbeit an der Lösung gegebener geschäftlicher Fragen an. Vom
	        
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