Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Arbeitersiedlung der Fahrzeugwerke Neckarsulm. 
Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., 
Neckarsulm (Württemberg). 
Die Werke haben für die sozialen Bedürfnisse ihrer Arbeiter und Beamten von jeher 
einen guten Sinn und weiten Blick gezeigt und so wie es die Verhältnisse gestatteten, in die 
Fonds der Wohlfahrtseinrichtungen angemessene Zuschüsse fließen lassen. 
EINFAMILIEN-EIGENHEIME MIT GARTEN. Bei der in Neckarsulm herrschenden 
Wohnungsnot haben die Werke mit Unterstützung des Staates und der Stadtverwaltung die 
Errichtung einer Eigenheim-Kolonie ins Leben gerufen, zu welchem Zweck bereits über 
30 000 qm Areal wenige Minuten von der Fabrik entfernt angekauft worden sind. 
In dem Bebauungsplan dieser Kolonie sind Einfamilienhäuser mit einem Vorgärtchen, 
mit anschließendem Garten von etwa 300 qm vorgesehen. Das Haus mit etwa 60 qm Grund 
fläche erhält im Parterre Wohnzimmer, Küche mit anschließender Wohnküche, Wasch- 
und Spülraum, im Dachstock Schlafzimmer, sowie ein bis zwei anschließende Kammern; 
Keller, Souterain, Speicher vervollständigen die Zubehöre. Es kann ein Anbau zur Haltung 
von Ziegen, Schweinen und Hühnern vorgesehen werden. 
Für eine Familie ist also genügend Raum zum angenehmen Wohnen im eigenen rings 
um mit Garten umgebenen Heim geboten; eine kleine Familie kann nach Umständen sogar 
noch ein Zimmer vermieten; auch ist genügend Gartenland vorhanden, um die für den 
Haushalt nötigen Gemüse selbst zu erbauen. 
Der Herstellungswert eines solchen Einfamilienhauses einschließlich Grund und Boden 
sowie Umzäunung beläuft sich auf etwa 6000 M.; die Häuser können von soliden und tüch 
tigen Arbeitern der Werke unter der Voraussetzung eines ständigen Arbeitsverhältnisses mit 
der Firma zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden: 
Es ist eine Anzahlung von Ve des Wertes gleich 1000 M. in bar zu leisten; nach ent 
sprechender Verständigung kann diese Anzahlung eventuell auf 1 / 12 , gleich 500 M., reduziert 
werden, unter wöchentlicher Abtragung der restlichen 500 M. in einer gewissen Frist. 
Der Rest von 5000 M. wird wie folgt abgetragen: 
Jährliche Verzinsung von 4 y 2 % aus 5000 M. = 225 M. 
wöchentliche Abzahlung von 1 M. pro Jahr = 52 ,, 
so daß also insgesamt jährlich 277 M. 
zu bezahlen sind.
	        
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