Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

256*  Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.
Preise  von  6  Pfennig,  die  Flasche  Sodawasser  a  %  Liter  zu  3  Pfennig  verabreicht.  Der
Gesamtkonsum  an  Tee  und  Limonaden  beträgt  pro  Monat  ca.  40  000  Flaschen.
Der  trotz  der  niedrigen  Preise  für  beide  Getränke  nach  Abschreibung  der  Einrichtungen
verbleibende  Gewinnüberschuß  fließt  wiederum  dem  Fonds  der  Krankenkasse  zu.
Der  Tee  und  die  so  sehr  beliebten  Limonaden  haben  in  ihrer  Eigenschaft  als  gute  und
billige  Getränke  noch  den  Vorzug,  den  Verbrauch  an  alkoholischen  Getränken  zu  vermindern ­
  und  so  neben  dem  Vorteil  der  erheblichen  Geldersparnis  die  Leistungsfähigkeit  und  das
Wohlergehen  der  Arbeiter  zu  fördern.  Die  Erfahrungen  nach  dieser  Richtung  waren  nur
die  denkbar  günstigsten.
WASCHRÄUME.  Jede  besondere  Gebäudegruppe  hat  ausgedehnte  spezielle  Waschräume ­
  mit  Warm-  und  Kaltwasserzuführung  und  Schwenkbecken,  damit  jeder  einzelne
Arbeiter  vor  Verlassen  der  Fabrik  eine  eigene  gute  Waschgelegenheit  mit  regelmäßiger,
frischer,  temperierter  Wasserzufuhr  hat.
BADEGELEGENHEITEN.  Verschiedene  Douchebäder  mit  Warm-  und  Kaltwasserleitung ­
  sind  eingerichtet,  um  auch  zu  bestimmten  Zeiten  komplette  Bäder  nehmen  zu  können.
Bei  den  nächsten  Neubauten
der  Werke  wird  darauf  Rücksicht
genommen  werden,  noch  weitere
Badegelegenheiten  zu  schaffen.
WOHLFAHRTSFONDS.  Der
im  Laufe  der  Jahre  auf  97000  M.
angelaufene  W  ohlf  ahrtsf  onds  wurde ­
  durch  eine  weitere  Zuweisung
anläßlich  des  Jahresabschlusses  am
30.  September  1912  um  10000  M.
auf  107000  M.  erhöht.  Der  Fonds
dient  dazu,  bedürftige  Kranke  und
sich  durch  unverschuldete  Vorkommnisse ­
  in  bedrängter  Lage
Befindliche  zu  unterstützen.
Außerdem  wurde  bisher  an
alle  zum  Militär  einberufenen  Rekruten ­
  aus  diesem  Fonds  je  nach
Länge  ihrer  Arbeitsdauer  in  der
Fabrik  einmalige  Beträge  bis  zu  20  M.,  ferner  an  die  zu  einer  militärischen  Übung
eingezogenen  Reservisten  ohne  Unterschied  der  Arbeitsdauer  einen  einmaligen  Betrag
von  20  M.  bezahlt.
Diesem  Fonds  werden  am  Schlüsse  des  Geschäftsjahres  die  auf  gelaufenen  Zinsen  jeweils ­
  hinzugefügt.
Der  Fonds  ist  Eigentum  der  Firma  und  bestimmt  die  Direktion  über  die  Aufwendungen
aus  demselben.  Anträge  zur  Unterstützung  Bedürftiger  können  von  Seiten  des  Arbeiterausschusses ­
  oder  der  Meister  gestellt  werden.
BETRIEBSKRANKENKASSE  UND  FAMILIENVERSICHERUNG.  Der  Betriebskrankenkasse ­
  ist  eine  Familienversicherung  angeschlossen,  wodurch  den  verheirateten  Arbeitern
der  große  und  wertvolle  Vorteil  geboten  ist,  gegen  Bezahlung  eines  ganz  geringen  Betrages
(25  Pf.  pro  Woche)  ihre  dem  Krankenversicherungszwang  nicht  selbst  unterliegenden  Familiengeanhörige
  gegen  Krankheit  zu  versichern;  im  Falle  der  Erkrankung  solcher  Angehörigen ­
  werden  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei,  sowie  sonstige  Heilmittel  gewährt.
ALTERSPRÄMIEN.  Um  einen  guten  Stamm  von  Arbeitern  heranzuziehen  und  die
Leute  zu  dauerndem  Arbeitsverhältnis  in  der  Fabrik  anzuspornen,  ist  die  Einrichtung  getroffen, ­
  daß  alle  Arbeiter,  welche  eine  ununterbrochene  Arbeitsdauer  von  10  vollen  Jahren
            
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