Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Neckarsulmer  Fahrzeugwerke  A.-G.,  Neckarsulm.  257*

in  den  Werken  hinter  sich  haben,  auf  Kosten  der  Firma  in  eine  Lebensversicherung  in  der
Höhe  von  1000  M.  aufgenommen  werden.
Nach  25  jähriger  Tätigkeit  bei  der  Firma  wird  eine  ansehnliche  Geldprämie  nebst  Diplom
überreicht.
Es  zeugt  jedenfalls  von  einem  guten  Einvernehmen  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer, ­
  daß  bereits  viele  Dutzende  von  Arbeitern  im  Genuß  vorstehender  Lebensversicherung ­
  sind  und  daß  auch  eine  Anzahl  Leute  eine  mehr  als  25  jährige  unausgesetzte  Tätigkeit
hinter  sich  haben.  Es  wird  ständig  dafür  Sorge  getragen,  daß  die  zu  diesen  Zwecken  vorgesehenen ­
  Fonds  vermehrt  werden,  um  noch  eine  vorteilhaftere  Abstufung  oder  Höhe  dieser
Altersprämien  herbeiführen  zu  können.
URLAUB.  Sämtliche  Arbeiter  erhalten  mit  10—14  Dienstjahren  2,  mit  15—19  Dienstjahren ­
  3  und  mit  über  20  Dienstjahren  5  Werktage  Urlaub,  für  welche  Zeit  die  betreffenden
Leute  die  volle  Arbeitszeit  nach  ihrem  Stundenlohn  bezahlt  erhalten.
Die  jährliche  Urlaubsdauer  für  jeden  einzelnen  Beamten  nach  einjähriger  Tätigkeit  ist
nach  bestimmten  Grundsätzen  genau  geregelt  und  bewegt  sich  zwischen  6  und  18  Arbeitstagen.
NECKARSTEG.  Die  vor  mehreren  Jahren  vollführte  Erstellung  dieses  Steges  war  für
eine  überaus  große  Anzahl  der  in  Ortschaften  jenseits  des  Neckars  wohnenden  Arbeiter
die  Erfüllung  eines  seit  langen  Jahren  gehegten  Wunsches.  Abgesehen  von  der  zu  jeder
Tages-  oder  Nachtzeit  möglichen  bequemen  Überschreitung  des  Neckars,  sparen  sich  die
Leute  die  frühere  Gebühr  durch  Überführung  mittels  einer  Fähre,  die  namentlich  bei  Hochwasser ­
  oder  zur  kalten  Jahreszeit  nicht  zu  den  Annehmlichkeiten  gehörte.  Zu  der  Erstellung
dieses  Stegs  hat  die  Firma  einen  erheblichen  Teil  der  Baukosten  auf  sich  genommen.
ARBEITERAUSSCHUSS.  Zum  Zwecke  der  Erhaltung  und  Förderung  des  guten  Einvernehmens ­
  zwischen  der  Fabrikleitung  und  dem  Arbeitnehmer  besteht  ein  Arbeiterausschuß
mit  beratenden  Befugnissen.  Der  Arbeiterausschuß  setzt  sich  aus  Vertretern  der  einzelnen
Werkstattabteilungen  je  nach  Größe  derselben  zusammen.  Die  Vertreter  werden  jeweils  auf
ein  Jahr  gewählt  und  erfolgt  die  Wahl  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl  mit  gebundenen ­
  Listen.  Sie  vollzieht  sich  in  geheimer  Abstimmung  und  dürfen  nur  volljährige
Arbeiter,  welche  jedoch  mindestens  4  Wochen  im  Geschäft  sein  müssen,  wählen.
Der  Arbeiterausschuß  hat  die  Aufgabe,  über  alle  ihm  von  der  Firma  vorgelegten  Fragen ­
  des  Arbeiterinteresses  sich  zu  äußern,  allgemeine  Wünsche  und  Beschwerden  der  Arbeiter ­
  mit  den  nötigen  Begründungen  und  Beweisen  der  Firma  vorzutragen,  Streitigkeiten
der  Arbeiter  untereinander  zu  schlichten,  sofern  er  von  den  Betreffenden  angerufen  wird
usw.  usw.  Den  Ausschußmitgliedern  wird  die  für  die  Verhandlungen  mit  der  Werkstattleitung ­
  bzw.  Direktion  aufgewendete  Zeit  mit  dem  Stundenlohn  vergütet.
KAUFMANNSERHOLUNGSHEIME.  Um  Kranken  oder  erholungsbedürftigen  kaufmännischen ­
  Angestellten  zur  Durchführung  einer  bestimmten  Kur  eine  Sommerfrische
oder  einen  Kurort  aufzusuchen  zu  ermöglichen,  hat  sich  die  Deutsche  Gesellschaft  für
Kaufmannserholungsheime  e.  V.  konstituiert,  welche  sich  die  überaus  lobenswerte  und
dankenswerte  Aufgabe  gestellt  hat,  an  geeigneten  Punkten  Deutschlands  Kaufmannserholungsheime ­
  zu  erstellen.  Den  von  dieser  Gesellschaft  ergangenen  Aufrufen  haben  sich
auch  die  Werke  sofort  angeschlossen,  indem  sie  einen  Betrag  von  5000  M.  stifteten,  wogegen
50  kostenfreie  Verpflegungstage  pro  Jahr  von  den  Beamten  der  Firma  beansprucht  werden
können;  es  ist  also  die  Möglichkeit  gegeben,  kranke  oder  erholungsbedürftige  Kaufleute
kostenlos  oder  zu  verhältnismäßig  sehr  billigem  Gelde  in  den  Genuß  einer  ihrer  Krankheit
entsprechenden  Kur  zu  setzen,  da  selbst  für  die  Eisenbahnfahrt  zum  und  vom  Ort  des  Erholungsheimes ­
  große  Fahrpreisermäßigung  erlangt  werden  können.
Solche  Erholungsheime  sind  bis  jetzt  in  Traunstein,  Wiesbaden,  Salzhausen  (Oberhessen) ­
  erstanden  und  in  Misdroy  a.  d.  Ostsee  in  Ausführung  begriffen.

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