Neckarsulmer Fahrzeugwerke A.-G., Neckarsulm. 257*
in den Werken hinter sich haben, auf Kosten der Firma in eine Lebensversicherung in der
Höhe von 1000 M. aufgenommen werden.
Nach 25 jähriger Tätigkeit bei der Firma wird eine ansehnliche Geldprämie nebst Diplom
überreicht.
Es zeugt jedenfalls von einem guten Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
daß bereits viele Dutzende von Arbeitern im Genuß vorstehender Lebensversicherung
sind und daß auch eine Anzahl Leute eine mehr als 25 jährige unausgesetzte Tätigkeit
hinter sich haben. Es wird ständig dafür Sorge getragen, daß die zu diesen Zwecken vorgesehenen
Fonds vermehrt werden, um noch eine vorteilhaftere Abstufung oder Höhe dieser
Altersprämien herbeiführen zu können.
URLAUB. Sämtliche Arbeiter erhalten mit 10—14 Dienstjahren 2, mit 15—19 Dienstjahren
3 und mit über 20 Dienstjahren 5 Werktage Urlaub, für welche Zeit die betreffenden
Leute die volle Arbeitszeit nach ihrem Stundenlohn bezahlt erhalten.
Die jährliche Urlaubsdauer für jeden einzelnen Beamten nach einjähriger Tätigkeit ist
nach bestimmten Grundsätzen genau geregelt und bewegt sich zwischen 6 und 18 Arbeitstagen.
NECKARSTEG. Die vor mehreren Jahren vollführte Erstellung dieses Steges war für
eine überaus große Anzahl der in Ortschaften jenseits des Neckars wohnenden Arbeiter
die Erfüllung eines seit langen Jahren gehegten Wunsches. Abgesehen von der zu jeder
Tages- oder Nachtzeit möglichen bequemen Überschreitung des Neckars, sparen sich die
Leute die frühere Gebühr durch Überführung mittels einer Fähre, die namentlich bei Hochwasser
oder zur kalten Jahreszeit nicht zu den Annehmlichkeiten gehörte. Zu der Erstellung
dieses Stegs hat die Firma einen erheblichen Teil der Baukosten auf sich genommen.
ARBEITERAUSSCHUSS. Zum Zwecke der Erhaltung und Förderung des guten Einvernehmens
zwischen der Fabrikleitung und dem Arbeitnehmer besteht ein Arbeiterausschuß
mit beratenden Befugnissen. Der Arbeiterausschuß setzt sich aus Vertretern der einzelnen
Werkstattabteilungen je nach Größe derselben zusammen. Die Vertreter werden jeweils auf
ein Jahr gewählt und erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit gebundenen
Listen. Sie vollzieht sich in geheimer Abstimmung und dürfen nur volljährige
Arbeiter, welche jedoch mindestens 4 Wochen im Geschäft sein müssen, wählen.
Der Arbeiterausschuß hat die Aufgabe, über alle ihm von der Firma vorgelegten Fragen
des Arbeiterinteresses sich zu äußern, allgemeine Wünsche und Beschwerden der Arbeiter
mit den nötigen Begründungen und Beweisen der Firma vorzutragen, Streitigkeiten
der Arbeiter untereinander zu schlichten, sofern er von den Betreffenden angerufen wird
usw. usw. Den Ausschußmitgliedern wird die für die Verhandlungen mit der Werkstattleitung
bzw. Direktion aufgewendete Zeit mit dem Stundenlohn vergütet.
KAUFMANNSERHOLUNGSHEIME. Um Kranken oder erholungsbedürftigen kaufmännischen
Angestellten zur Durchführung einer bestimmten Kur eine Sommerfrische
oder einen Kurort aufzusuchen zu ermöglichen, hat sich die Deutsche Gesellschaft für
Kaufmannserholungsheime e. V. konstituiert, welche sich die überaus lobenswerte und
dankenswerte Aufgabe gestellt hat, an geeigneten Punkten Deutschlands Kaufmannserholungsheime
zu erstellen. Den von dieser Gesellschaft ergangenen Aufrufen haben sich
auch die Werke sofort angeschlossen, indem sie einen Betrag von 5000 M. stifteten, wogegen
50 kostenfreie Verpflegungstage pro Jahr von den Beamten der Firma beansprucht werden
können; es ist also die Möglichkeit gegeben, kranke oder erholungsbedürftige Kaufleute
kostenlos oder zu verhältnismäßig sehr billigem Gelde in den Genuß einer ihrer Krankheit
entsprechenden Kur zu setzen, da selbst für die Eisenbahnfahrt zum und vom Ort des Erholungsheimes
große Fahrpreisermäßigung erlangt werden können.
Solche Erholungsheime sind bis jetzt in Traunstein, Wiesbaden, Salzhausen (Oberhessen)
erstanden und in Misdroy a. d. Ostsee in Ausführung begriffen.
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