270* Ostdeutsche Maschinenfabrik, vorm. Rud. Wermke A.-G., Heiligenbeil (Ostpr.)
UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Unterstützung und Altersversorgung ge
schieht durch die Unterstützungskasse, welche von der Firma reichlich dotiert wird und
ein Vermögen von gegenwärtig ca. 20000 M. aufweist, und durch ein Prämiensystem
für ältere Arbeiter. Die Unterstützungskasse zahlt Unterstützungen in Krankheitsfällen
an Mitglieder oder deren Familienangehörige, bei unverschuldetem Unglück, als dauernde
Unterstützungen für alte, arbeitsunfähig gewordene Arbeiter oder dauernde Unterstützung
an Witwen, falls dieselben unterstützungswürdig und bedürftig sind. Dieser Kasse wird von
dem Reingewinn alljährlich eine erhebliche Summe überwiesen und soll sich dieselbe all
mählich zu einer Art Pensionskasse für ältere und unterstützungsbedürftige Arbeiter ausbilden.
Jede Witwe eines früheren Arbeiters der Fabrik erhält ein kleines Weihnachtsgeschenk von
10 M., so lange sie sich nicht verheiratet oder fortzieht. Außerdem sorgt die Firma so gut als
möglich für Arbeitsgelegenheit für kinderreiche Witwen. Dann ist das schon vorher erwähnte
System zur Prämierung älterer Arbeiter und zur Verteilung von Gratifikationen aus dem
Reingewinn der Fabrik vorhanden, und zwar rücken die Arbeiter, nachdem sie 5 Jahre der
Fabrik angehört haben, in die Reihe der Stammarbeiter hinein und erhalten zunächst eine
PRÄMIE von 25 M. Danach erhalten sie alljährlich eine aus dem Reingewinn der
Firma zu überweisende
GRATIFIKATION von 20 M. bis das 10. Dienstjahr vollendet ist. Dann erhalten sie eine
Prämie von 50 M. und eine jährliche Gratifikation von 25 M., nach dem 15. Jahr eine Prämie
von 75 M. und eine jährliche Gratifikation von 30 M., nach 20 jähriger Dienstzeit eine Prämie
von 100 M. und eine jährliche Gratifikation von 35 M., nach 25 Jahren Dienst eine jährliche
Gratifikation von 40 M. Diese Summen werden den Arbeitern nicht ausgezahlt, sondern auf
ein in ihrem Besitz befindliches gesperrtes Sparkassenbuch der Arbeiter- und Beamtensparkasse
eingezahlt, um jedem Arbeiter bei seinem Abgang aus der Fabrik nach langjähriger Dienst
zeit ein recht ansehnliches Barvermögen zu verschaffen, und nur mit besonderer Erlaubnis
der Direktion erfolgt Auszahlung vor Austritt aus der Fabrik in dringenden Fällen der Not
oder wenn besondere Aufwendungen zur Aussteuer einer Tochter oder dgl. notwendig sind.
SOMMERFEST. Für Vergnügen und Unterhaltung sorgt die Fabrik durch ein
Sommerfest, welches alljährlich an einem Wochentage gefeiert wird in Form eines Volks
belustigungsfestes, wobei sämtliche Arbeiter und Beamten mit Musik und Fahne zum
Festplatz hinausmarschieren und die Fabrik sämtliche Kosten des Festes trägt, auch für
Getränke, sowie für Preise bei den verschiedenen Wettstreiten sorgt und finden hier Männer,
Frauen und Kinder vom 2. Lebensjahre an ihre sportliche Betätigung.
GESANG- UND MUSIKVEREIN werden durch Unterstützung der Fabrik unter
halten, bei denen die Arbeiter
unter sachverständiger Leitung
ihre ev. musikalische Begabung
pflegen können und es auch zu
recht ansehnlichen Leistungen
bringen. Für die Übungen und
für Zusammenkünfte der Arbeiter
steht die freie Benutzung des be
leuchteten und geheizten Speise
saals zur Verfügung.
Als äußeres Zeichen der Zu
sammengehörigkeit der Arbeiter
schaf t hat die Fabrik eine besonders
schöne Fahne gestiftet, welche
als Motto die Aufschrift trägt:
„Arbeit und Fleiß
Auszug zum Sommerfest. ziert Jüngling und Greis.“