278* Portland-Cement-Werke Heidelberg und Mannheim, A.-G., Heidelberg.
Arbeiterhäuser in Leimen.
schaulichen die Bauart dieser Häuser. Die jährliche Miete beträgt für jede Wohnung
170—180 M. und wird ebenfalls bei der Lohnzahlung erhoben. Eigentümerin ist eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bestehend aus Mitgliedern der Direktion und des
Aufsichtsrates, doch geht das Eigentumsrecht bis 1912 ganz auf die Gesellschaft über,
welche jährlich 10% der Anteile erwarb, die durch Auslosung bestimmt wurden.
SCHWIMMBAD. Das warme Wasser, welches unserer Fabrik als Überschuß bei der
Kühlung der Zementklinker verbleibt, wird im Schwimmbad verwendet, in dem 70 Ar
beiter gleichzeitig baden können.
Dieses neue Hallenschwimmbad ist auf der Südseite der Fabrikanlagen in der Nähe
des an der Landstraße Heidelberg—Karlsruhe gelegenen Verwaltungsgebäudes errichtet,
wo sich die Gartenanlagen der Beamten und Arbeiter des Werkes befinden. Das Gebäude
erhebt sich über einer Grundfläche von etwa 600 qm. Auf dem unteren Boden, sowie auf
der Galerie sind insgesamt 51 Auskleidezellen angeordnet, beiderseits mit Türen versehen.
An der unteren Wand des auf der Westseite geschaffenen Kuppelbaues befinden sich
12 Brausen mit Flußbecken. Das Schwimmbecken von 8,0 m Breite und 16,0 m Länge be
sitzt an seinem abgegrenzten Teil für Nichtschwimmer eine Wassertiefe von 0,9 m und
für Schwimmer 2,6 m Tiefe. Der Boden des Beckens ist mit grünglasierten Plättchen
belegt, während die Seitenwände mit weißglasierten Plättchen bekleidet sind. In dem
Dienstraum des Bademeisters befindet sich ein im Boden angeordneter Wasserbehälter
für die Mischung von warmem und kaltem Wasser. Das auf eine mittlere Temperatur von
rund 22 0 C gebrachte Wasser fließt durch 2 weite Röhren in den Schwimmbehälter und
durch Überläufe in dessen Seitenwänden ab. Somit findet eine stetige Erneuerung des Bade
wassers statt. In einem an die Haupthalle angebauten Nebenraum sind mehrere Zellen
für Wannenbäder vorgesehen, die mit Warm- und Kaltwasserbrausen ausgerüstet sind.
Die Benutzung der Badeanlagen ist für die Beamten und Arbeiter des Werkes sowie deren
Angehörige unentgeltlich. Auch der Einwohnerschaft des Ortes Leimen ist die Benutzung