Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Schultheiß’ Brauerei, Berlin. 
3 J 7 
sind entweder ein 
malig , vorüberge 
hend oder dauernd. 
Unabhängig hier 
von sind die monat 
lichen Unterhal 
tungsbeiträge , die 
aus der Kasse der 
Gesellschaft an die 
Witwen und Waisen 
von Arbeitnehmern 
gezahlt werden, und 
zwar in der Regel 
während eines Zeit 
raums, der der Be 
schäftigungsdauer 
des verstorbenen Er 
nährers entspricht. 
HÄUSLICHE 
KRANKENPFLE 
GE. Die Familien 
der Arbeitnehmer in 
den Berliner Betrie- Kleinkinderschule, 
ben und in Pankow 
werden bei Wochenbett oder Krankheit der Ehefrauen der Wohltat häuslicher Pflege 
teilhaftig gemacht, um dem in solchen Fällen durch die Verhinderung der Hausfrau 
hervorgerufenen Notstände abzuhelfen. Zu diesem Zwecke ist ein Abkommen mit dem 
Verein „Hauspflege“ 
getroffen, welcher 
den Arbeiterfamilien 
nach Bedarf Kran 
kenpflegerinnen und 
Wirtschaftsfrauen 
zur Verfügung stellt. 
Sämtliche durch 
die Hauspflege ent 
stehenden Kosten 
werden von der 
Gesellschaft getra 
gen. 
Um die Arbeit 
nehmer über die 
Tätigkeit der Aus 
schüsse, der Un 
terstützungskassen 
usw. auf dem lau 
fenden zu erhalten, 
erscheint allmonat 
lich eine Fabrik 
zeitung, der „Schult 
heiß’ Bote“, in wel- 
Handarbeitsschule.
	        
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