Schultheiß’ Brauerei, Berlin.
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sind entweder ein
malig , vorüberge
hend oder dauernd.
Unabhängig hier
von sind die monat
lichen Unterhal
tungsbeiträge , die
aus der Kasse der
Gesellschaft an die
Witwen und Waisen
von Arbeitnehmern
gezahlt werden, und
zwar in der Regel
während eines Zeit
raums, der der Be
schäftigungsdauer
des verstorbenen Er
nährers entspricht.
HÄUSLICHE
KRANKENPFLE
GE. Die Familien
der Arbeitnehmer in
den Berliner Betrie- Kleinkinderschule,
ben und in Pankow
werden bei Wochenbett oder Krankheit der Ehefrauen der Wohltat häuslicher Pflege
teilhaftig gemacht, um dem in solchen Fällen durch die Verhinderung der Hausfrau
hervorgerufenen Notstände abzuhelfen. Zu diesem Zwecke ist ein Abkommen mit dem
Verein „Hauspflege“
getroffen, welcher
den Arbeiterfamilien
nach Bedarf Kran
kenpflegerinnen und
Wirtschaftsfrauen
zur Verfügung stellt.
Sämtliche durch
die Hauspflege ent
stehenden Kosten
werden von der
Gesellschaft getra
gen.
Um die Arbeit
nehmer über die
Tätigkeit der Aus
schüsse, der Un
terstützungskassen
usw. auf dem lau
fenden zu erhalten,
erscheint allmonat
lich eine Fabrik
zeitung, der „Schult
heiß’ Bote“, in wel-
Handarbeitsschule.