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W. Spindler, Berlin-Spindlersfeld.
BETRIEBSKRANKENKASSE erhebt von den Mitgliedern 2 % % des wirklichen Arbeits
verdienstes, und gewährt über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen: % des
Arbeitsverdienstes als Krankengeld bis zu 26 Wochen, Sterbegeld im 40 fachen Betrage
des ortsüblichen Tagelohnes, sowie ein Sterbegeld für die Frauen und Kinder der Mitglieder.
Vermögensbestand Ende 1911: 90201 M.
ZUSCHUSS ZUM KRANKENGELD zahlt die Firma in Krankheitsfällen den mit über
30 M. Wochenlohn oder 130 M. Monatsgehalt angestellten Arbeitern bez. Beamten eventuell
bis zu 26 Wochen, die Hälfte der Differenz zwischen obigen Beträgen und dem höheren
Lohn oder Gehalt.
KRANKENPFLEGE. Zu derselben stehen zwei Diakonissen des Paul-Gerhardt-Stiftes
auf Kosten der Firma den Angestellten und deren Angehörigen in Krankheitsfällen zur Seite.
INVALIDENFONDS. Seit 1871 ist ein Invalidenfonds eingerichtet, welcher nur von der
Firma dotiert wird. Dieser gibt nach mindestens x 2 jähriger Tätigkeit im Geschäft Unter
stützungen an invalide Arbeiter und Beamte, oder an Witwen und Waisen verstorbener
Arbeiter und Beamten in Höhe von % bis zur Hälfte des zuletzt bezogenen Lohnes oder
Gehaltes.
Vermögensbestand Ende 1911 : x 451 216 M.
Im Jahre 1911 wurden 92035 M. Unterstützungen aus dem Invalidenfonds an 127 In
validen, 148 Witwen mit 16 Kindern, sowie an 1 Waise gezahlt.
SOMMERURLAUB wird gewährt an Arbeiter, die nach dem 24. Lebensjahre 12 Jahre
und darüber, Arbeiterinnen, die nach dem 20. Lebensjahre 6 Jahre und darüber im Geschäft
tätig sind. Sie erhalten y 2 bis 2 Wochen Sommerurlaub bei Fortzahlung des vollen Lohnes,
ebenso erhalten über 20 Jahre alte männliche Beamte, die über 5 Jahre, weibliche Beamte,
die über 3 Jahre im Geschäfte sind, Sommerurlaub von % bis zu 3 Wochen, bei Zahlung
des vollen Gehaltes für die Urlaubszeit.
Im Jahre 1911 wurde Sommerurlaub erteilt an 289 männliche und weibliche Beamte,
und an 522 männliche und weibliche Arbeiter mit zusammen 1068 Wochen.
ERHOLUNGSHAUS. In demselben wird den im Betriebe beschäftigten Personen, die
keinen Familienanschluß haben, ein billiger
MITTAGSTISCH verabreicht.
Für Arbeiterinnen und Arbeiter zu 25, 30, 40 Pf.
Für weibliche und männliche Beamte zu 50, 60 ,,
Es speisen etwa 120 Personen zu Mittag, Zuschuß der Firma jährlich 2—3000 M.
WARMBADEANSTALT. In derselben werden den im Betriebe beschäftigten Personen
und deren Angehörigen Brausebäder für 10 Pfg., Wannenbäder für 20 Pfg. verabreicht;
auch alle sonstigen Bäder, medizinische, russische und römische, Dampfkastenbäder usw.
sowie Massagen werden gegeben, für die den Krankenkassen angehörenden Personen auf
Kosten der Kassen.