J. M. Voith in Heidenheim a. Brenz.
403*
7. SPARRÜCKLAGEN FÜR LEHRLINGE. Sämtlichen Handwerkslehrlingen, die in der
im i.Jahr
im 2. Jahr
im 3. Jahr
im 4. Jahr
pro Arbeitstag
pro Arbeitstag
pro Arbeitstag
pro Arbeitstag
Schlosserei, Dreherei
und Schreinerei . .
40 Pf.
50 Pf.
70 Pf.
1,20 M.
Kesselschmiede . . .
40 „
60 „
90 „
1,20 „
pro Tag, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet
Durch Betei-
Gießerei
80 Pf.
80 Pf.
80 Pf.
ligung am
Accordlohn
Außerdem als Ge-
durchschnittl.
schenk für jeden
2—2,50 M.
Sonntag
50 „
70 „
i M.
I M.
erhalten, werden für die Dauer ihrer Lehrzeit für jeden Arbeitstag 10 Pf. als Sparrück
lage bei der hiesigen Oberamtssparkasse verzinslich angelegt. Diese Sparrücklagen sollen
zur Unterstützung während der Militärzeit dienen und belaufen sich bis dahin auf etwa
120—130 M.; früher haben die jungen Leute kein Anrecht darauf. Die Gesamtsumme
dieser Sparrücklagen beläuft sich pro Jahr auf ca. 5600 M.
8. SPARKASSE. Den Beamten der Firma und den dem Werkverein angehörigen
Arbeitern ist gestattet, ihre Ersparnisse gegen eine Verzinsung von 5 y 2 % im Geschäfte
anzulegen. Für diese Einlagen stellt die Firma Sicherheit.
9. DIENSTALTERSPRÄMIEN. Zur Ablösung des in verschiedenen Fabriken üblichen
Urlaubs, der in einer Maschinenfabrik mit Rücksicht auf die vielen Werkzeugmaschinen
größere Störungen hervorrufen würde, wurden erstmals pro 1910 Dienstaltersprämien
eingeführt und zwar:
für
y y
yy
yy
yy
6—10 jährige
Dienstzeit
eine
Prämie
von
15
M.
11—15
yy
y y
yy
yy
yy
20
yy
16—20
yy
yy
yy
y y
yy
25
yy
21—30
yy
yy
yy
yy
yy
30
yy
über 30
y y
yy
yy
yy
yy
40
yy
Die Militärzeit gilt nicht als Unterbrechung der Dienstzeit.
Die Auszahlung dieser Dienstaltersprämien erfolgt jedes Jahr am 3. Juli.
10. JUBILÄUMSGESCHENKE. Außer der Dienstaltersprämie erhalten die Arbeiter
noch folgende Jubiläumsgeschenke:
a) bei zurückgelegter 25jähriger Dienstzeit 50 M.
b)
yy
yy
30
yy
yy •
.... 50
yy
c)
yy
yy
35
yy
yy •
.... 100
yy
d)
yy
yy
40
yy
yy •
yy
e)
yy
yy
45
yy
yy •
yy
Auch die Beamten erhalten Jubiläumsgeschenke, die je nach der Stellung von Fall
zu Fall bestimmt werden.
11. UNTERSTÜTZUNG AN LANDWEHRLEUTE. Landwehrleute, die zu militärischen
Übungen eingezogen werden, erhalten eine Unterstützung von 50 Pf. pro Arbeitstag, im
Maximum 12 M. pro Übung.
12. HOCHZEITSGESCHENKE. Jeder Arbeiter, der sich verheiratet, erhält von der
Firma ein Hochzeitsgeschenk von 5 M.
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