Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.

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2.  auch  für  Frauen  und  Kinder  bei  freier  Arztwahl  die  Hälfte  der  Kosten  für  Arzt
und  Arzneimittel  übernimmt,
3.  bei  Verpflegung  im  Krankenhaus  den  Angehörigen  verheirateter  Arbeiter  Unterstützung ­
  zuteil  werden  läßt,
4.  die  im  Gesetz  vorgesehene  dreitägige  Karenzzeit
a)  bei  Betriebsunfällen  ganz  aufgehoben  hat,
b)  bei  ununterbrochener  Dauer  der  Arbeitsunfähigkeit  von  länger  als
2  Wochen  nur  2  Tage  Karenzzeit,
4  ,,  nur  1  Tag  Karenzzeit,
6  ,,  keine  Karenzzeit
in  Abrechnung  bringt,
5.  für  ihre  Mitglieder  einen  Teil  des  Jahresbeitrags  zum  Krankenpflegeverein  übernimmt, ­
  um  solchen  im  Falle  schwerer  Erkrankung  unentgeltliche  Wartung  durch
eine  Krankenschwester  zu  sichern.
Diese  über  das  gesetzliche  Maß  hinausgehenden  Leistungen  der  Krankenkasse  erforderten
im  letzten  Betriebsjahr  einen  Mehraufwand  von  28  500  M.,  woran  sich  die  Firma  mit  einem
Drittel,  d.  i.  9500  M.,  beteiligte.  Aus  einem  Restbestand  der  alten  Krankenkasse  von  9023  M.
erhalten  die  früheren  Mitglieder  eine  Invalidenzulage  von  50  Pf.  täglich.
4.  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Zur  Unterstützung  ihrer  Arbeiter  in  besonderen  Notfällen ­
  (bei  länger  andauernder  Krankheit,  auch  von  Angehörigen  der  Familie,  Invalidität
usw.)  führt  die  Firma  jeden  Zahltag  y 2  %  der  Löhne  an  eine  besondere  Kasse  ab  und  gewährte ­
  beispielsweise  jedem  Invaliden  bisher  1  M.  täglich  als  Zuschuß  zur  Invaliden-  oder
Krankenrente.  Weiter  erhalten  aus  dieser  Kasse  Arbeiter  mit  zahlreicher  Familie  an  Weihnachten ­
  Geschenke  in  Geld  oder  Naturalien.
Die  aus  dieser  Kasse  geleisteten  Unterstützungen  betragen  seit  1902  68  500  M.  und
gegenwärtig  ca.  9000  M.  jährlich.
Außerdem  hat  die  Firma  im  Lauf  der  Jahre  dem  „Unterstützungskonto“  für  ihre
Arbeiter  besondere  Zuwendungen  gemacht,  die  sich  einschließlich  der  Zinsen  Ende  Dezember ­
  1912  auf  49  450  M.  belaufen.
5.  FRIEDRICH  VOITH-STIFTUNG.  Diese  besteht  aus  einem  von  dem  Firmainhaber
bei  besonderen  Anlässen  gestifteten  Fonds  von  zusammen  30  000  M.,  dessen  Zinsen  alljährlich ­
  an  Weihnachten  an  besonders  bedürftige  Arbeiter,  auch  an  Witwen  und  Waisen,
verteilt  werden.
6.  KINDERZULAGEN.  Zur  Unterstützung  derjenigen  Arbeiter,  die  für  eine  größere
Zahl  von  Kindern  zu  sorgen  haben,  wurde  im  Dezember  1911  die  Einrichtung  getroffen,
daß
I.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  mehr  als  5  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  .  .  .  .  5  M.
>>  5  >>  6  ,,  ,,  .  .  .  .  8  ,,
>>  7  >>  mehr  ,,  ,,  ....  12  ,,
II.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  4—5  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  ....  6  M.
>)  5  >>  6  ,,  ,,  .  .  .  .  9  >)
„  7  „  mehr  „  „  .  .  .  .  13  „
III.  Arbeiter  mit  einem  Verdienst  von  weniger  als  4  M.
mit  3  und  4  Kindern  monatlich  ....  7  M.
>>  5  >>  6  ,,  ,,  ....  10  ,,
i>  7  >>  mehr  ,,  ,,  ....  14  „
als  besondere  Zulage  erhalten.  Diese  Zulagen  belaufen  sich  zurzeit  auf  monatlich  ca.
2000  M.  oder  pro  Jahr  auf  ca.  24  000  M.
            
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