Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

J.  M.  Voith  in  Heidenheim  a.  Brenz.

403*

7.  SPARRÜCKLAGEN  FÜR  LEHRLINGE.  Sämtlichen  Handwerkslehrlingen,  die  in  der

im  i.Jahr

im  2.  Jahr

im  3.  Jahr

im  4.  Jahr

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

pro  Arbeitstag

Schlosserei,  Dreherei

und  Schreinerei  .  .

40  Pf.

50  Pf.

70  Pf.

1,20  M.

Kesselschmiede  .  .  .

40  „

60  „

90  „

1,20  „

pro  Tag,  das  Jahr  zu  365  Tagen  gerechnet

Durch  Betei-Gießerei



80  Pf.

80  Pf.

80  Pf.

ligung  am
Accordlohn

Außerdem  als  Gedurchschnittl.



schenk  für  jeden

2—2,50  M.

Sonntag

50  „

70  „

i  M.

I  M.

erhalten,  werden  für  die  Dauer  ihrer  Lehrzeit  für  jeden  Arbeitstag  10  Pf.  als  Sparrücklage ­
  bei  der  hiesigen  Oberamtssparkasse  verzinslich  angelegt.  Diese  Sparrücklagen  sollen
zur  Unterstützung  während  der  Militärzeit  dienen  und  belaufen  sich  bis  dahin  auf  etwa
120—130  M.;  früher  haben  die  jungen  Leute  kein  Anrecht  darauf.  Die  Gesamtsumme
dieser  Sparrücklagen  beläuft  sich  pro  Jahr  auf  ca.  5600  M.

8.  SPARKASSE.  Den  Beamten  der  Firma  und  den  dem  Werkverein  angehörigen
Arbeitern  ist  gestattet,  ihre  Ersparnisse  gegen  eine  Verzinsung  von  5  y 2  %  im  Geschäfte
anzulegen.  Für  diese  Einlagen  stellt  die  Firma  Sicherheit.

9.  DIENSTALTERSPRÄMIEN.  Zur  Ablösung  des  in  verschiedenen  Fabriken  üblichen
Urlaubs,  der  in  einer  Maschinenfabrik  mit  Rücksicht  auf  die  vielen  Werkzeugmaschinen
größere  Störungen  hervorrufen  würde,  wurden  erstmals  pro  1910  Dienstaltersprämien
eingeführt  und  zwar:

für

y  y
yy
yy
yy

6—10  jährige

Dienstzeit

eine

Prämie

von

15

M.

11—15

yy

y  y

yy

yy

yy

20

yy

16—20

yy

yy

yy

y  y

yy

25

yy

21—30

yy

yy

yy

yy

yy

30

yy

über  30

y  y

yy

yy

yy

yy

40

yy

Die  Militärzeit  gilt  nicht  als  Unterbrechung  der  Dienstzeit.
Die  Auszahlung  dieser  Dienstaltersprämien  erfolgt  jedes  Jahr  am  3.  Juli.

10.  JUBILÄUMSGESCHENKE.  Außer  der  Dienstaltersprämie  erhalten  die  Arbeiter
noch  folgende  Jubiläumsgeschenke:
a)  bei  zurückgelegter  25jähriger  Dienstzeit  50  M.

b)

yy

yy

30

yy

yy  •

....  50

yy

c)

yy

yy

35

yy

yy  •

....  100

yy

d)

yy

yy

40

yy

yy  •

yy

e)

yy

yy

45

yy

yy  •

yy

Auch  die  Beamten  erhalten  Jubiläumsgeschenke,  die  je  nach  der  Stellung  von  Fall
zu  Fall  bestimmt  werden.

11.  UNTERSTÜTZUNG  AN  LANDWEHRLEUTE.  Landwehrleute,  die  zu  militärischen
Übungen  eingezogen  werden,  erhalten  eine  Unterstützung  von  50  Pf.  pro  Arbeitstag,  im
Maximum  12  M.  pro  Übung.
12.  HOCHZEITSGESCHENKE.  Jeder  Arbeiter,  der  sich  verheiratet,  erhält  von  der
Firma  ein  Hochzeitsgeschenk  von  5  M.

*26*
            
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