Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Wieland  &  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.,
mit  Zweigniederlassung  in  Vöhringen  a.  Iller.
Die  Firma  ist  keine  moderne  Gründung,  sondern  aus  einer  von  dem  Vater  der  jetzigen
Inhaber,  dem  nachmaligen  Kommerzienrat  Philipp  Jakob  Wieland  (1793—1873),  im
Jahre  1820  gekauften  Ulmer  Glockengießerei  emporgewachsen,  in  welcher  im  Jahre  1828
mit  der  eigentlichen  Messingfabrikation  begonnen  wurde.  In  schrittweiser  Vergrößerung
hatten  die  Werke,  deren  Entwicklungsrichtung  noch  ihr  Gründer  durch  die  im  Jahre  1860
vorgenommene  Einrichtung  des  an  einem  Kanal  der  Iller  liegenden  Vöhringer  Werkes
für  die  Blech-,  Draht-  und  Stangenfabrikation  vorgezeichnet  hatte,  beim  Tode  des  Gründers
1873  eine  Arbeiterzahl  von  etwa  300  erreicht.  Im  Jahre  1892,  wo  die  jetzigen  Inhaber,
Philipp  Wieland  und  Max  R.  Wieland,  das  Geschäft  von  ihrer  Mutter  übernahmen,  die  es
nach  dem  Tode  des  Gründers  mit  Hilfe  treuer  Ratgeber  weitergeführt  hatte,  betrug  die
Arbeiterzahl  etwa  500  und  ist  bei  Beginn  des  Jahres  1913  auf  157 2  angewachsen,  sich  annähernd ­
  gleich  auf  das  Ulmer  und  das  Vöhringer  Werk  verteilend.
Entsprechend  dieser  Entwicklung  der  Firma  sind  auch  ihre  Wohlfahrtseinrichtungen
aus  ursprünglich  von  Fall  zu  Fall  geübter  Wohltätigkeit  allmählich  herausgewachsen.
Daß  die  Firma  aber  auch  in  diesem  Punkte  mit  dem  Geist  der  Zeit  fortgeschritten
ist,  mag  die  folgende  Darstellung  des  jetzigen  Standes  ihrer  Wohlfahrtseinrichtungen  zeigen:
A.  MATERIELLE  UNTERSTÜTZUNGEN.  Den  Arbeitern  werden  Arbeitskleider,
sowie  Brennmaterialien  zu  Selbstkostenengrospreisen  und  auf  Ratenzahlungen  geliefert.
KANTINE.  In  der  Kantine  des  Vöhringer  Werks  werden  verabreicht:
a)  Frühstück,  bestehend  aus  %  Liter  Kaffee  mit  Milch  und  1  Brot  für  10  Pf.;
b)  Mittagessen,  bestehend  aus  Suppe,  Fleisch  und  Gemüse  und  1  Brot  für  40  Pf.;
c)  Abendessen,  bestehend  aus  Suppe,  Wurst  oder  Käse  und  1  Brot  für  18  Pf.;
Bier  in  Flaschen  zu  y 2  Liter  xi  Pf.  und  zu  %  Liter  16  Pf.
Außerdem  stehen  Vorrichtungen  zur  Erwärmung  mitgebrachter  Speisen  zur  freien  Verfügung.
GELDGESCHENK.  Zum  Andenken  an  den  Gründer  erhält  alljährlich  jeder  Arbeiter, ­
  welcher  mindestens  1  Jahr  da  ist,  ein  Geldgeschenk,  welches  je  nach  Dienstalter
2.,  4.,  6.,  12.  und  18  M.  beträgt.  Die  Auszahlung  erfolgte  ursprünglich  auf  den  Todestag
des  Gründers,  neuerdings  auf  Weihnachten.
HOCHZEITSGESCHENK.  Jeder  Arbeiter,  welcher  mindestens  1  Jahr  da  ist,  erhält
im  Falle  seiner  Verheiratung  ein  Geschenk  im  Betrage  von  5  M.
KONFIRMATION.  Bei  der  Konfirmation  bzw.  Schulentlassung  der  Kinder  erhalten
die  Eltern  eine  Zuwendung,  und  zwar  männliche  Arbeiter  und  Witwen  6  M.,  verheiratete
Arbeiterinnen  4  M.,  Angestellte  10  M.
WEIHNACHTSBESCHERUNG.  Von  den  Frauen  der  Firmeninhaber  werden  alljährlich
für  die  Kinder  der  Arbeiter  Weihnachtsbescherungen  veranstaltet,  wobei  dieselben  mit
Kleidungsstücken  und  anderen  nützlichen  Sachen,  sowie  Weihnachtsgebäck  beschenkt
werden.  Es  handelt  sich  dabei  um  ca.  700  Kinder.
DIENSTALTERSPRÄMIEN  UND  PENSIONEN.  Seit  dem  10.  April  1899  erhält  jeder
Arbeiter  und  Angestellte  für  eine  ununterbrochene  Dienstzeit:
a)  von  25  Jahren  eine  goldene  Remontoiruhr  mit  eingravierter  Widmung;
b)  von  40  Jahren  ein  Diplom  nebst  Sparkassenbuch  über  200  M.;
c)  Angehörige  mit  50  Dienstjahren  werden  mit  Pension  in  den  Ruhestand  versetzt.
Militärdienstzeit  gilt  nicht  als  Unterbrechung  der  Dienstzeit.
            
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