Wieland & Cie., Messingwerke in Ulm a. D.
412*
PENSIONEN UND WITWENRENTEN. Eine Pensionskasse mit Beiträgen besteht
nicht, dagegen werden Pensionen und Witwenrenten freiwillig, aber ohne Eingehung einer
Rechtspflicht von der Firma gewährt, und zwar je nach dem Dienstalter in der Weise,
daß bei 50 Dienstjahren etwa 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre ge
währt werden, und bei geringerem Dienstalter entsprechende Ermäßigungen eintreten. Die
Witwenpensionen betragen je nach dem Alter 25—60 % der Pension, welche der Mann
erhalten hätte. Sind Kinder unter 14 Jahren vorhanden, so wird bis zum 14. Jahre ein
Zuschlag zur Witwenpension gewährt von 4 % für 1 Kind und von weiteren 2 % für jedes
weitere Kind. In geeigneten Fällen wird statt der Witwen- und Waisenpension eine ein
malige Unterstützung gewährt.
Die Aufwendungen für die materiellen Unterstützungen bewegten sich in den letzten
Jahren zwischen 40 000 und 43 000 M. im Jahr.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS DER ARBEITER. Außerdem wurde aus dem Ver
mögen der bis 1884 bestandenen privaten Krankenkasse und verschiedenen bei besonderen
Veranlassungen gemachten Zuwendungen ein „Unterstützungsfonds der Arbeiter“ in
gegenwärtiger Höhe von 28 000 M. gebildet, welcher ohne Mitwirkung der Firma von dem
2. Vorsitzenden und den Arbeitervorstandsmitgliedern der Betriebskrankenkasse verwaltet
wird mit der Bestimmung, dessen Zinsen zu Unterstützungen für in Not geratene Arbeiter
zu verwenden.
FABRIKSPARKASSE. Dieselbe nimmt Spareinlagen der Geschäftsangehörigen von
1 M. an entgegen und verzinst dieselben bis zu einem Einlagenbetrag von 5000 M. zu 4 y 2 %,
einen etwa überschießenden Betrag zu 3 y 2 %. Die Rückzahlung erfolgt auf Verlangen
jederzeit im ganzen oder in beliebigen Teilbeträgen, stets aber beim Austritt aus dem Ge
schäft. Zur Sicherstellung dieser Spareinlagen ist ein dem Gesamtbetrag entsprechendes
Kapital von der Firma in Staatspapieren angelegt, welches gesondert verwaltet wird, aber
in Eigentum der Firma bleibt. Die Differenz im Zinsbetrag wird von der Firma getragen.
Die Summe der jährlichen Einlagen bewegt sich seit mehreren Jahren um 20 000 M. herum.
Die Gesamtsumme aller Einlagen betrug Ende 1911 129 423,75 M.
B. HYGIENISCHE EINRICHTUNGEN. Auf beiden Werken sind Verbandszimmer
mit allen erforderlichen Einrichtungen, Verbandszeug, Medikamenten und fahrbarer
Krankenbahre zur Hilfeleistung bei Unfällen eingerichtet. Daselbst werden auch gering
fügige, der ärztlichen Behandlung nicht bedürftige Verletzungen durch einen beim Militär
als Lazarettgehilfen ausgebildeten Beamten kostenlos verbunden.
Beide Werke sind mit Feuerlöschvorrichtungen ausgestattet. In Vöhringen be
steht eine regelrechte Fabrikfeuerwehr.
In beiden Werken bestehen Badeanstalten, in Ulm mit 5 Wannen und 12 Brausen,
in Vöhringen mit 11 Wannen und 23 Brausen, welche den Angestellten und Arbeitern ab
teilungsweise an bestimmten Tagen der Woche nach Geschäftsschluß unentgeltlich zur
Verfügung stehen. In Vöhringen ist für die Sommermonate auch Badegelegenheit im Werk
kanal mit den nötigen Ankleideräumen eingerichtet.
Die Beleuchtung ist durchweg elektrisch. FürreichlicheLicht-undLuftzufuhr
ist in allen Arbeitsräumen gesorgt. Besondere Sorgfalt ist auf die LüftungderGießereien
verwendet. Die mit Exhaustoren bewirkte Staub- und Rauchabsaugung in Verbindung
mit der Zuleitung frischer, im Winter vorgewärmter Luft mittels Ventilatoren erfordert
beispielsweise in den großen Vöhringer Gießereien 10 Elektromotoren mit zusammen
120 PS.
Für ausreichende Ankleide- und Waschräume ist überall gesorgt.
Den Gießern und anderen Feuerarbeitern wird im Sommer schwarzer Kaffee un
entgeltlich als Erfrischung verabreicht.