Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Wieland & Cie., Messingwerke in Ulm a. D. 
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PENSIONEN UND WITWENRENTEN. Eine Pensionskasse mit Beiträgen besteht 
nicht, dagegen werden Pensionen und Witwenrenten freiwillig, aber ohne Eingehung einer 
Rechtspflicht von der Firma gewährt, und zwar je nach dem Dienstalter in der Weise, 
daß bei 50 Dienstjahren etwa 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre ge 
währt werden, und bei geringerem Dienstalter entsprechende Ermäßigungen eintreten. Die 
Witwenpensionen betragen je nach dem Alter 25—60 % der Pension, welche der Mann 
erhalten hätte. Sind Kinder unter 14 Jahren vorhanden, so wird bis zum 14. Jahre ein 
Zuschlag zur Witwenpension gewährt von 4 % für 1 Kind und von weiteren 2 % für jedes 
weitere Kind. In geeigneten Fällen wird statt der Witwen- und Waisenpension eine ein 
malige Unterstützung gewährt. 
Die Aufwendungen für die materiellen Unterstützungen bewegten sich in den letzten 
Jahren zwischen 40 000 und 43 000 M. im Jahr. 
UNTERSTÜTZUNGSFONDS DER ARBEITER. Außerdem wurde aus dem Ver 
mögen der bis 1884 bestandenen privaten Krankenkasse und verschiedenen bei besonderen 
Veranlassungen gemachten Zuwendungen ein „Unterstützungsfonds der Arbeiter“ in 
gegenwärtiger Höhe von 28 000 M. gebildet, welcher ohne Mitwirkung der Firma von dem 
2. Vorsitzenden und den Arbeitervorstandsmitgliedern der Betriebskrankenkasse verwaltet 
wird mit der Bestimmung, dessen Zinsen zu Unterstützungen für in Not geratene Arbeiter 
zu verwenden. 
FABRIKSPARKASSE. Dieselbe nimmt Spareinlagen der Geschäftsangehörigen von 
1 M. an entgegen und verzinst dieselben bis zu einem Einlagenbetrag von 5000 M. zu 4 y 2 %, 
einen etwa überschießenden Betrag zu 3 y 2 %. Die Rückzahlung erfolgt auf Verlangen 
jederzeit im ganzen oder in beliebigen Teilbeträgen, stets aber beim Austritt aus dem Ge 
schäft. Zur Sicherstellung dieser Spareinlagen ist ein dem Gesamtbetrag entsprechendes 
Kapital von der Firma in Staatspapieren angelegt, welches gesondert verwaltet wird, aber 
in Eigentum der Firma bleibt. Die Differenz im Zinsbetrag wird von der Firma getragen. 
Die Summe der jährlichen Einlagen bewegt sich seit mehreren Jahren um 20 000 M. herum. 
Die Gesamtsumme aller Einlagen betrug Ende 1911 129 423,75 M. 
B. HYGIENISCHE EINRICHTUNGEN. Auf beiden Werken sind Verbandszimmer 
mit allen erforderlichen Einrichtungen, Verbandszeug, Medikamenten und fahrbarer 
Krankenbahre zur Hilfeleistung bei Unfällen eingerichtet. Daselbst werden auch gering 
fügige, der ärztlichen Behandlung nicht bedürftige Verletzungen durch einen beim Militär 
als Lazarettgehilfen ausgebildeten Beamten kostenlos verbunden. 
Beide Werke sind mit Feuerlöschvorrichtungen ausgestattet. In Vöhringen be 
steht eine regelrechte Fabrikfeuerwehr. 
In beiden Werken bestehen Badeanstalten, in Ulm mit 5 Wannen und 12 Brausen, 
in Vöhringen mit 11 Wannen und 23 Brausen, welche den Angestellten und Arbeitern ab 
teilungsweise an bestimmten Tagen der Woche nach Geschäftsschluß unentgeltlich zur 
Verfügung stehen. In Vöhringen ist für die Sommermonate auch Badegelegenheit im Werk 
kanal mit den nötigen Ankleideräumen eingerichtet. 
Die Beleuchtung ist durchweg elektrisch. FürreichlicheLicht-undLuftzufuhr 
ist in allen Arbeitsräumen gesorgt. Besondere Sorgfalt ist auf die LüftungderGießereien 
verwendet. Die mit Exhaustoren bewirkte Staub- und Rauchabsaugung in Verbindung 
mit der Zuleitung frischer, im Winter vorgewärmter Luft mittels Ventilatoren erfordert 
beispielsweise in den großen Vöhringer Gießereien 10 Elektromotoren mit zusammen 
120 PS. 
Für ausreichende Ankleide- und Waschräume ist überall gesorgt. 
Den Gießern und anderen Feuerarbeitern wird im Sommer schwarzer Kaffee un 
entgeltlich als Erfrischung verabreicht.
	        
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