Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Wilhelma,  Allgemeine  Versicherungs-Aktiengesellschaft  in  Magdeburg.

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August  Kalkow  —  25.  April  1904  —  und  bei  dessen  25  jährigem ­
  Jubiläum  als  Mitglied  des  Verwaltungsrates  der
Magdeburger  Hagelversicherungs-Gesellschaft  —  14.  Juni
I 9°5  •—  sowie  durch  eine  Spende  der  Kinder  und  Enkel
des  am  16.  September  1906  verstorbenen  Stadtrats  Kalkow
in  Höhe  von  10000  M.  erreichte  der  Fonds  einschließlich
seiner  Zinsen  den  Betrag  von  rund  220000  M.  Hiervon
wurden  rund  154  000  M.,  der  Bestimmung  des  Jubilars
entsprechend,  zur  Errichtung  eines
BEAMTEN-ERHOLUNGSHAUSES  IN  HARZBURG
verwendet.  Es  sollte  dadurch  den  Beamten  die  Möglichkeit ­
  geboten  werden,  den  ihnen  von  der  Gesellschaft  gewährten ­
  Urlaub  ohne  erhebliche  Kosten  in  guter  Luft
und  schöner  Natur  zu  verleben.  Das  Heim,  nach  den
Ideen  des  verstorbenen  Generaldirektors  Dr.  Hahn  durch
den  Erbauer  der  Geschäftshäuser  der  Wilhelma  in  Magdeburg ­
  und  Berlin,  Professor  Solf  in  Berlin,  an  bevorzugter
Stelle  auf  dem  Eichenberge  in  Harzburg  errichtet,  wurde
im  Juli  1905  in  Benutzung  genommen.  Die  Verwaltung
und  Bewirtschaftung  geschieht  für  Rechnung  der  beiden
Gesellschaften.  Das  „Kalkowheim“  enthält  außer  dem  gemeinschaftlichen  Speisesaal,  Herrenund
  Damenzimmer,  20  Logierzimmer  und  kann  gleichzeitig  39  Personen  aufnehmen.  Zur
Aufnahme  berechtigt  sind  nur  gesunde  Beamte  beider  Gesellschaften  während  ihres  Urlaubs
mit  ihrer  Frau  und  ihren  schulpflichtigen  Kindern.  Die  Aufnahme  der  Gäste  und  die  Verteilung
der  Zimmer  besorgt  ein  aus  7  Beamten  bestehender  Ausschuß,  von  denen  5  von  den  Beamten ­
  selbst  gewählt  und  2  Beamte  je  für  ein  Kalenderjahr  vom  Generaldirektor  der  Wilhelma ­
  ernannt  werden.  Für  Wohnung,  Bedienung  einschließlich  Kleiderreinigung,  Beleuchtung ­
  und  ev.  Heizung  ist  keinerlei  Vergütung  von  den  Gästen  zu  leisten.  Dagegen
ist  zu  den  Kosten  der  Verpflegung,  bestehend  aus  Frühstück,  Mittagessen,  Nachmittagskaffee ­
  und  Abendessen  von  jedem  Erwachsenen  ein  Beitrag  von  täglich  1,30  M.  und  von
jedem  Kinde  unter  14  Jahren  ein  Beitrag  von  täglich  0,65  M.  zu  leisten.  Die  Aufnahme
in  das  Heim,  das  regelmäßig  in  den  Monaten  Juni,  Juli,  August  und  September  geöffnet
ist,  ist  sehr  gesucht,  und  während  der  Schulferien  (Monat  Juli)  kann  naturgemäß  nicht  allen
Gesuchen  entsprochen  werden.  In  diesem  Falle  haben  diejenigen  Beamten,  die  noch  nicht
Gäste  des  Heims  gewesen  sind,  den  Vorzug  vor  solchen,  die  bereits  dort  waren.

Untere  Halle  des  „Kalkowheims“.
            
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