Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

40  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
in  der  Sparkasse  angelegt.  Auch  die  Zinsen  (5—7  y 2  %)  werden  dem  Guthaben  zugeschrieben.
Die  Auszahlung  findet  erst  im  späteren  Alter  statt.  Ausgezahlt  werden  auf  schriftlichen
Antrag  und  bei  eingehender  Begründung  nur  die  freiwillig  eingezahlten  Beträge  —  nicht  unter
10  M.  —  und  die  Zinsbeträge.  Der  Erfolg  dieser  Einrichtung  ist  daraus  zu  ersehen,  daß  die
Geschäftssparkasse  von  ihrer  Gründung  am  1.  Januar  1905  an  bis  jetzt  einen  Bestand  von
über  400  000  M.  aufweist.
Fast  alle  Fabriksparkasseneinrichtungen  haben  in  ihrer  Verwaltung  einen  Arbeiterausschuß ­
  zur  Seite,  der  natürlich  zu  jeder  Zeit  Einblick  in  den  Stand  der  Kassen  hat  und
gewiß  auch  oft  seinen  Einfluß  gegenüber  unbegründeten  Rückzahlungsgelüsten  von  Sparern
geltend  macht.
Für
ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG  kommen  in  Gruppe  22  nur  einzelne  Beträge
in  7  Jahren  der  Berichtsperiode  vor,  die  im  ganzen  636088  M.  ausmachen.
In  solchen  Betrieben,  wo  Stark-  und  Schwachbetrieb  schroff  wechseln,  z.  B.  in  Waffen-,
Munitions-,  Konservenfabriken  und  in  anderen,  die  namentlich  auf  die  Erledigung
von  Staatsaufträgen  basieren,  ist  natürlich  die  Arbeitslosenversicherung  eine  brennende
Frage.  Die  Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  a.  N.,  hat  außer  ihrem  Stamm
von  Arbeitern  (1200)  eine  Arbeiterreserve,  die  in  der  Umgebung  ansässig  ist  und  in  den
Perioden  des  Schwachbetriebes  ihren  gewöhnlichen  bürgerlichen  Beschäftigungen  nachgeht. ­
  Die  Fürsorge  der  Fabrik  erstreckt  sich  auch  auf  die  letztere  Kategorie  Arbeiter,  so  daß
in  dieser  Fürsorge  eine  Art  Versicherung  gegen  die  Arbeitslosigkeit  liegt.
Die  letzte  Gruppe  23  umfaßt  die  freiwilligen  Aufwendungen  für
SPEISEANSTALTEN,  ERNÄHRUNGSFÜRSORGE,  FEUERUNGSBEIHILFEN,  BEKLEIDUNGSFÜRSORGE. ­
  Es  kann  angenommen  werden,  daß  der  überwiegende  Betrag
dieser  Gruppe  für  die  Gesamtheit  der  unbemittelteren  Volksklassen  bestimmt  ist,  so  daß
von  dem  Gesamtbeträge  des  dreißigjährigen  Zeitraums  in  Höhe  von  18  109  288  M.  nur
ein  verhältnismäßig  geringer  Teil  für  Fabrikeneinrichtungen  dieser  Art  festgestellt
worden  ist.  Für  das  Jahr  1912  ergibt  sich  eine  Summe  von  4  074  207  M.,  wovon  die
Hälfte  auf  Feuerungszuwendungen  an  Bergarbeiter  entfällt.
Von  den  im  zweiten  Teil  dieses  Werkes  auftretenden  Firmen  besitzen  sehr  viele  ausgezeichnete ­
  Fabrikkantinen,  denen  alljährlich  erhebliche  Zuwendungen  seitens  der
Arbeitgeber  zufließen.  Es  sind  aber  nur  in  wenigen  Fällen  über  die  Höhe  dieser  Zuwendungen ­
  Zahlenangaben  aufgefunden  worden.  Die  Firma  Voigt  &  Haeffner,  A.-G.,
Frankfurt  a.  M.,  leistet  ihrer  Kantine  einen  jährlichen  Zuschuß  von  15—20  000  M.  und
verabreicht  außerdem  ihren  Arbeitern  in  der  Bleikitterei,  Verzinnerei  und  Beizerei  täglich
gratis  1  Liter  Milch.  Die  Kosten  hierfür  betragen  jährlich  ca.  3000  M.  Die  Speiseanstalt
der  ältesten  deutschen  Zigarettenfabrik  Compagnie  Laferme,  Dresden,  wird  wegen
ihrer  guten  und  billigen  Beköstigung  gern  von  dem  Fabrikpersonal  benutzt,  ebenso  die  von
der  Firma  Herrn.  Reiners  &  Söhne,  Zigarrenfabrik,  Ratibor,  in  ihren  5  neuen
Fabriken  eingerichteten  hellen  und  sonnigen  Speiseräume.  -  Die  Kantine  der  Mech.
Spinnerei  J.  Schwerin  &  Söhne,  Breslau-Gräbschen,  ist  so  eingerichtet,  daß  bei
gutem  Wetter  die  Mahlzeiten  im  Freien  eingenommen  werden  können.  —  Die  Deutsche
Bank  zahlte  1912  an  Zuschuß  für  die  Klubküche  der  Beamten  und  für  die  Kantine  der
Angestellten  und  Boten  ca.  99  900  M.  Die  meisten  größeren  Arbeitsstätten  besitzen
auch  Vorrichtungen  zur  Erwärmung  der  mitgebrachten  Speisen.  In  den  Industriestädten ­
  der  Rheinprovinz  sind  vielfach  Speisetransportwagen  eingeführt,  die
aus  der  eigenen  Kantinenküche  oder  aus  Speisehäusern  die  warmgehaltenen  Speisen  an  die
Arbeitsstätten  befördern.  —  Auch  die  Württembergische  Metallwarenfabrik,  Geislingen ­
  hat  solche  Speisewagen  in  Betrieb,  darunter  einen  für  ihre  Fabrik  in  Kuchen  bereits
seit  21  Jahren.  Die  Fuhrlohnkosten  werden  durch  Umlage  gedeckt  und  betragen  bei  137  Beteiligten ­
  auf  den  Kopf  täglich  2  y 2  Pf.
            
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