Carl Zeiß, Jena, Optische und mechanische Werke.
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BETRIEBSKRANKENKASSE. Die seit dem Jahre 1875 bestehende Betriebskranken
kasse der optischen Werkstätte zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß sie den Ver
sicherten völlige Selbstverwaltung gewährt. Die Firma hat in dem Vorstand auf
Sitz und Stimme verzichtet. Sie ist jedoch berechtigt, beratend an den Sitzungen teilzu
nehmen und die Statutenmäßigkeit der Verwaltung zu beaufsichtigen. Die Firma hat
sich verpflichtet, an Beiträgen soviel beizusteuern, wie die Mitglieder im ganzen zahlen,
während nach der Reichsversicherungsordnung und dem Krankenkassengesetz der Unter
nehmer nur zu einem Drittel der Beiträge verpflichtet ist. Die Leistungen der Kasse sind
ungewöhnlich hohe: Freie ärztliche (auch zahnärztliche) Behandlung und Lieferung
der Heilmittel; im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom 2. Tage nach der Erkrankung im
Betrage von drei Vierteln des wirklichen Arbeitsverdienstes, soweit dieser 5 M. pro Tag
nicht überschreitet; den nächsten Familienangehörigen gewährt sie freie ärztliche (auch
zahnärztliche) sowie Krankenhausbehandlung und freie Heilmittel; Sterbegelder bei
dem Tode des Kassenmitgliedes, seiner Ehefrau oder eines Kindes. Die Kassenleistungen
werden den Mitgliedern und Familienangehörigen im Falle der Erkrankung oder Erwerbs
unfähigkeit biszurDauereines Jahres gewährt. Der gesetzlich zulässigen Schwangeren-
und Wöchnerinnenunterstützung von weiblichen Mitgliedern ist der erste Anfang einer
Mutterschaftsversicherung angefügt worden. Es wird nämlich im Falle der Entbindung
der Ehefrau eines Kassenmitgliedes eine Wöchnerinnenunterstützung in Höhe von
10 M. gezahlt, die der besonderen Pflege und Stärkung der Mutter in den ersten Tagen
nach der Niederkunft zu dienen hat.
ABBE-FONDS. Dem Vorstand der Betriebskrankenkasse ist die Verwaltung des
Abbe-Fonds zur Unterstützung in besonderen Notfällen übertragen, für welche die Kasse
keine Vorsorge getroffen hat. Der Fonds besteht aus einem unangreifbaren Kapital, dessen
Zinsen Verwendung finden, und jährlich sich wiederholenden Beiträgen der Firma und
gelegentlichen Eingängen.
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE. Die Firma nimmt von seiten der Arbeiterschaft
Verbesserungsvorschläge entgegen, die, wenn sie brauchbar sind, prämiiert werden. Es gehen
jährlich gegen 100 Vorschläge ein, von denen in der Regel über die Hälfte prämiiert werden
konnten. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Bedeutung des Vorschlags. 5, 10, 20,
30 und 50 M. sind die üblichen Sätze. In einzelnen Fällen konnte bis zu 200 M. be
willigt werden.
JUGENDLICHE ARBEITER UND LEHRLINGE werden halbjährlich ärztlich unter
sucht, um rechtzeitiges Einschreiten bei Krankheiten und Krankheitsdispositionen zu ermög
lichen und Winke in bezug auf die Ernährungsweise, Behandlung der Zähne, Vermeidung
des Biergenusses usw. zu geben.
Den Jugendlichen und Lehrlingen, deren Eltern auswärts wohnen, sowie den ein
heimischen bei nachgewiesener Bedürftigkeit wird zu ihrer besseren Ernährung ein Zu
schuß von 25 Pf. täglich für die Kosten des Mittagstisches bezahlt, in Notfällen ein Frei
tisch gewährt. Der Gesamtaufwand hierfür betrug 1912 gegen 12 000 M.
VOLKSBADEANSTALT. In der mit erheblicher Unterstützung aus den Mitteln der Carl
Zeiß-Stiftung erbauten großen Volksbadeanstalt sind die Beamten und Arbeiter der Firma
Zeiß berechtigt, jährlich 52 Bäder zum halben Preis zu nehmen; die andere Hälfte des
Preises trägt die Firma.
ALKOHOLISCHE GETRÄNKE. Jeder Genuß alkoholischer Getränke während der
Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag verboten. Milch, Mineralwasser, Himbeerlimonade usw.
werden den Leuten zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.
FABRIKSPARKASSE. Die Fabriksparkasse verzinst bis zu 3000 M. Einlage mit
5%. Bei Hochzeiten von Arbeitern, die länger als 1 Jahr im Betrieb sind, werden