Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Carl  Zeiß,  Jena,  Optische  und  mechanische  Werke.

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BETRIEBSKRANKENKASSE.  Die  seit  dem  Jahre  1875  bestehende  Betriebskrankenkasse ­
  der  optischen  Werkstätte  zeichnet  sich  insbesondere  dadurch  aus,  daß  sie  den  Versicherten ­
  völlige  Selbstverwaltung  gewährt.  Die  Firma  hat  in  dem  Vorstand  auf
Sitz  und  Stimme  verzichtet.  Sie  ist  jedoch  berechtigt,  beratend  an  den  Sitzungen  teilzunehmen ­
  und  die  Statutenmäßigkeit  der  Verwaltung  zu  beaufsichtigen.  Die  Firma  hat
sich  verpflichtet,  an  Beiträgen  soviel  beizusteuern,  wie  die  Mitglieder  im  ganzen  zahlen,
während  nach  der  Reichsversicherungsordnung  und  dem  Krankenkassengesetz  der  Unternehmer ­
  nur  zu  einem  Drittel  der  Beiträge  verpflichtet  ist.  Die  Leistungen  der  Kasse  sind
ungewöhnlich  hohe:  Freie  ärztliche  (auch  zahnärztliche)  Behandlung  und  Lieferung
der  Heilmittel;  im  Falle  der  Erwerbsunfähigkeit  vom  2.  Tage  nach  der  Erkrankung  im
Betrage  von  drei  Vierteln  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes,  soweit  dieser  5  M.  pro  Tag
nicht  überschreitet;  den  nächsten  Familienangehörigen  gewährt  sie  freie  ärztliche  (auch
zahnärztliche)  sowie  Krankenhausbehandlung  und  freie  Heilmittel;  Sterbegelder  bei
dem  Tode  des  Kassenmitgliedes,  seiner  Ehefrau  oder  eines  Kindes.  Die  Kassenleistungen
werden  den  Mitgliedern  und  Familienangehörigen  im  Falle  der  Erkrankung  oder  Erwerbsunfähigkeit ­
  biszurDauereines  Jahres  gewährt.  Der  gesetzlich  zulässigen  Schwangerenund
  Wöchnerinnenunterstützung  von  weiblichen  Mitgliedern  ist  der  erste  Anfang  einer
Mutterschaftsversicherung  angefügt  worden.  Es  wird  nämlich  im  Falle  der  Entbindung
der  Ehefrau  eines  Kassenmitgliedes  eine  Wöchnerinnenunterstützung  in  Höhe  von
10  M.  gezahlt,  die  der  besonderen  Pflege  und  Stärkung  der  Mutter  in  den  ersten  Tagen
nach  der  Niederkunft  zu  dienen  hat.
ABBE-FONDS.  Dem  Vorstand  der  Betriebskrankenkasse  ist  die  Verwaltung  des
Abbe-Fonds  zur  Unterstützung  in  besonderen  Notfällen  übertragen,  für  welche  die  Kasse
keine  Vorsorge  getroffen  hat.  Der  Fonds  besteht  aus  einem  unangreifbaren  Kapital,  dessen
Zinsen  Verwendung  finden,  und  jährlich  sich  wiederholenden  Beiträgen  der  Firma  und
gelegentlichen  Eingängen.
VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE.  Die  Firma  nimmt  von  seiten  der  Arbeiterschaft
Verbesserungsvorschläge  entgegen,  die,  wenn  sie  brauchbar  sind,  prämiiert  werden.  Es  gehen
jährlich  gegen  100  Vorschläge  ein,  von  denen  in  der  Regel  über  die  Hälfte  prämiiert  werden
konnten.  Die  Höhe  der  Prämie  richtet  sich  nach  der  Bedeutung  des  Vorschlags.  5,  10,  20,
30  und  50  M.  sind  die  üblichen  Sätze.  In  einzelnen  Fällen  konnte  bis  zu  200  M.  bewilligt ­
  werden.
JUGENDLICHE  ARBEITER  UND  LEHRLINGE  werden  halbjährlich  ärztlich  untersucht, ­
  um  rechtzeitiges  Einschreiten  bei  Krankheiten  und  Krankheitsdispositionen  zu  ermöglichen ­
  und  Winke  in  bezug  auf  die  Ernährungsweise,  Behandlung  der  Zähne,  Vermeidung
des  Biergenusses  usw.  zu  geben.
Den  Jugendlichen  und  Lehrlingen,  deren  Eltern  auswärts  wohnen,  sowie  den  einheimischen ­
  bei  nachgewiesener  Bedürftigkeit  wird  zu  ihrer  besseren  Ernährung  ein  Zuschuß ­
  von  25  Pf.  täglich  für  die  Kosten  des  Mittagstisches  bezahlt,  in  Notfällen  ein  Freitisch ­
  gewährt.  Der  Gesamtaufwand  hierfür  betrug  1912  gegen  12  000  M.
VOLKSBADEANSTALT.  In  der  mit  erheblicher  Unterstützung  aus  den  Mitteln  der  Carl
Zeiß-Stiftung  erbauten  großen  Volksbadeanstalt  sind  die  Beamten  und  Arbeiter  der  Firma
Zeiß  berechtigt,  jährlich  52  Bäder  zum  halben  Preis  zu  nehmen;  die  andere  Hälfte  des
Preises  trägt  die  Firma.
ALKOHOLISCHE  GETRÄNKE.  Jeder  Genuß  alkoholischer  Getränke  während  der
Arbeitszeit  ist  im  Arbeitsvertrag  verboten.  Milch,  Mineralwasser,  Himbeerlimonade  usw.
werden  den  Leuten  zum  Selbstkostenpreis  zur  Verfügung  gestellt.
FABRIKSPARKASSE.  Die  Fabriksparkasse  verzinst  bis  zu  3000  M.  Einlage  mit
5%.  Bei  Hochzeiten  von  Arbeitern,  die  länger  als  1  Jahr  im  Betrieb  sind,  werden
            
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