Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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„Arminia“,
Deutsche  Lebensversicherungsbank,
Aktiengesellschaft  in  München.
(Gegründet  1889.)
Versicherungsbestand  Anfang  1913:  240  Millionen  M.
BEAMTENVERSORGUNG.  Geleitet  von  der  Erwägung,  daß  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  hinsichtlich  der  Beamtenversorgung  für  andere  gewerbliche  Unternehmungen
vorbildlich  wirken  sollen,  hat  die  Deutsche  Lebensversicherungsbank  „Arminia“,  Aktiengesellschaft ­
  in  München,  schon  wenig  später  als  ein  Jahrzehnt  nach  ihrer  Errichtung  den
Grundstein  zu  einer
BEAMTENPENSIONSKASSE  gelegt,  indem  sie  erstmals  aus  dem  Uberschuß  des  Jahres
1901  einen  Betrag  von  10  000  M.  für  diesen  Zweck  ausschied.  Aus  dem  Gewinn  des  Jahres
1902  wurde  die  Rücklage  auf  17  500  M.  verstärkt.  Ausgerüstet  mit  diesem  Fonds  und
den  mittlerweile  aufgelaufenen  Zinsen  trat  dann  am  1.  Juli  1903  die  „Beamtenpensionskasse ­
  der  Deutschen  Lebensversicherungsbank  Arminia  in  München“  ins  Leben.  Die
Satzung  derselben  gewährte  die  Wohltat  einer  Alters-  und  Hinterbliebenenversorgung
von  vornherein  nicht  nur  den  Bureaubeamten,  sondern  grundsätzlich  auch  den  bei  den
meisten  Versicherungsgesellschaften  damals  jeder  Sicherstellung  noch  entbehrenden  festbesoldeten ­
  Außenorganen.  Zur  Deckung  der  Kassenleistungen  sollten  weiterhin  einmalige
Zuweisungen  der  Gesellschaft  dienen;  daneben  laufende  Beiträge,  welche  die  Gesellschaft
und  die  Beamten  zu  gleichen  Teilen  zu  tragen  hatten.  Bei  der  Gründung  traten  52  Beamte
bei;  denselben  wurden  erhebliche  Eintrittserleichterungen,  zum  größten  Teile  sogar  Anrechnung ­
  von  zwei  Dritteln  ihrer  bisherigen  Dienstzeiten  gewährt.  Das  dadurch  naturgemäß ­
  entstandene  Defizit  wurde  durch  außerordentliche  Zuwendungen  in  Höhe  von  37  500  M.
durch  die  Bank  schenkungsweise  getilgt.
Dadurch  war  die  Möglichkeit  gegeben,  schon  im  Jahre  1907  an  das  Kaiserliche  Aufsichtsamt ­
  für  Privatversicherung  mit  dem  Antrag  auf  Anerkennung  der  Kasse  als  kleinerer
Versicherungsverein  im  Sinne  des  Reichsgesetzes  vom  12.  Mai  1901  heranzutreten
und  die  Einrichtungen  der  Kasse  im  Interesse  der  Beamten  dementsprechend  weiter  auszugestalten. ­
  Die  Genehmigung  zu  dieser  einschneidenden  Änderung  wurde  am  24.  April
1908  erteilt;  die  Kasse  wurde  damit  selbständige  juristische  Persönlichkeit;  sie  erhielt
von  der  Arminia  das  Recht  vollkommener  Selbstverwaltung  durch  ausschließlich  aus  den
Reihen  der  Mitglieder  zu  wählende  Organe  zugestanden;  ihr  Vermögen  schied  aus  dem
Arminiafonds  aus;  ihre  Versicherungsleistungen  wurden,  unter  weitgehenden  von  der  Arminia ­
  zu  bringenden  laufenden  Opfern,  im  allgemeinen  noch  über  das  Maß  erhöht,  welches
nach  dem  neuen  Pensionsgesetze  bei  den  bayerischen  Staatsbeamten  vorgesehen  ist.
Der  ordentliche  Jahresbeitrag  für  männliche  Mitglieder  beträgt  nunmehr  16%  des  pensionsfähigen ­
  Gehaltes,  für  weibliche  Mitglieder  8  %  ;  die  Teilung  der  Beitragslast  in  zwei
gleiche  Hälften  wurde  aber  jetzt  zugunsten  der  Beamten  aufgehoben  und  bestimmt,  daß
die  versicherten  Beamten  nur  noch  ein  Viertel,  die  Arminia  dagegen  den  Rest  mit  drei
Vierteln  zu  tragen  habe.  Für  diese  Beiträge  erhalten  die  Mitglieder  nach  4jähriger  Zugehörigkeit ­
  zur  Kasse  in  der  Hauptsache  eine  von  drei  Zehntel  bis  auf  drei  Viertel  des  Gehaltes ­
  steigende  Invaliden-  und  Alterspension,  eine  Witwenpension  von  50%
und  eine  Waisenpension  bis  zu  30  %,  für  Doppelwaisen  bis  zu  80  %  der  Invalidenpension
            
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