Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,  Akt.-Ges.,  Remscheid.

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Ordnung  eine  Spareinrichtung  mit  Sparzwang  für  unverheiratete  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  geschaffen.  Die  Sparbeträge,  die  bei
den  14  tägigen  Löhnungen  zur  Einlage  in  die  städtische  Sparkasse  zu  Remscheid  eingehalten ­
  werden,  richten  sich  nach  dem  Alter  der  Arbeiter.  Sie  beginnen  mit  0,60  M.  bei
14jährigen  Arbeitern  und  steigen  dann  von  Jahr  zu  Jahr  um  je  20  Pf.  bis  zum  Betrage  von
2  M.  für  die  Altersstufe  von  21  Jahren;  dieser  Betrag  bleibt  auch  für  die  Altersstufen  nach
dem  21.  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  bestehen.  Zu  den  Zinsen  der  städtischen
Sparkasse  von  4  %  bezahlt  der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma  2  %  vom  ersparten  Kapital  als
Prämie.  Das  Sparkassenbuch  gilt  in  der  Weise  als  gesperrt,  daß  bis  zum  erfüllten  25.  Lebensjahre ­
  des  Sparers  nur  bei  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes  oder  bei  Ableistung  der
Militärdienstpflicht  oder  in  Notfällen  Auszahlungen  stattfinden  können.  Die  Zahl  der
Sparer  betrug  am  31.  Dezember  1912  401  mit  einem  Gesamtsparguthaben  von  23022,73  M.
Im  Oktober  1910  hat  die  Firma  zwecks  Förderung  des  freiwilligen  Sparens  unter  der
Arbeiterschaft  neben  der  seitherigen  Zwangssparkasse  eine  Spareinrichtung  für  freiwillige ­
  Sparer  ins  Leben  gerufen.  Diese  Spareinrichtung  soll  den  verheirateten  und  den
ledigen  Arbeitern  über  25  Jahre  Gelegenheit  zur  sicheren  und  gutverzinslichen  Anlage
von  Ersparnissen  geben.  Dabei  ist  der  Betrag  der  Mindesteinlage  auf  1  M.  für  die  14  tägige
Löhnung  festgesetzt,  so  daß  es  auch  den  Arbeitern  mit  weniger  hohem  Verdienst  möglich
ist,  sich  an  der  Spareinrichtung  zu  beteiligen.  Als  besondere  Vorteile  werden  geboten:
eine  Verzinsung  der  Einlagen  mit  6  %  (4  %  seitens  der  städtischen  Sparkasse  und  2  %  seitens
der  Firma)  und  die  Gewährung  von  Prämien  für  beharrliches  Sparen.  Die  Arbeiter,  die
ein  Jahr  lang  ununterbrochen  gespart  haben,  nehmen  an  der  jährlichen  Verlosung  der
Sparprämien  im  Gesamtbeträge  von  500  M.  (ein  1.  Preis  von  100  M.,  zwei  2.  Preise  von  je
75  M.,  drei  3.  Preise  von  je  50  M.  und  vier  4.  Preise  von  je  25  M.)  teil,  die  unter  Leitung
des  Vorstandes  der  Fabrikkrankenkasse  erfolgt.  Die  freiwillige  Spareinrichtung  zählte
am  31.  Dezember  1912:  130  Sparer  mit  einem  Gesamtsparguthaben  von  24579,65  M.
An  beiden  Spareinrichtungen  waren  also  am  31.  Dezember  1912  531  Sparer  mit  einem
Guthaben  von  47  602,38  M.  beteiligt.
RECHTSAUSKUNFTSSTELLE.  Mit  dieser  gemeinnützigen  Einrichtung,  die  am
1.  April  1908  eröffnet  wurde,  verfolgt  die  Firma  den  Zweck,  die  Arbeiter  und  ihre  Angehörigen ­
  vom  Winkeladvokatentum  fernzuhalten  und  ihnen  unentgeltlich  und  ohne  Zeitverlust ­
  Rat  auf  allen  Rechtsgebieten  zu  erteilen.  In  der  etwa  5  jährigen  Zeit  ihres  Bestehens ­
  wurde  durch  die  aufklärende  Tätigkeit  der  Auskunftsstelle,  deren  Verwaltung
dem  juristisch  vorgebildeten  Leiter  des  Bureaus  für  Arbeiterangelegenheiten  übertragen
ist,  schon  so  mancher  aussichtslose  Prozeß  verhindert,  der  den  betreffenden  Arbeitern
andernfalls  nicht  unbedeutende  Geldkosten  und  vielerlei  Unannehmlichkeiten  verursacht
haben  würde.  Der  große  Nutzen,  der  darin  liegt,  daß  die  Arbeiter  auf  bequemste  und  schnellste
Art  durch  die  Auskunftsstelle  Rat  in  allen  Rechtsfragen  erhalten  können,  wird  mehr  und  mehr
anerkannt,  wie  die  starke  Zunahme  der  erteilten  Auskünfte  zeigt.  Letztere  betrugen  1908
(vom  1.  April  bis  31.  Dezember):  207,  1909:  433,  1910:  529,  1911:  754  und  1912:  1175.
In  zahlreichen  Fällen  fertigte  die  Auskunftsstelle  auch  den  Ratsuchenden  die  zur
Erlangung  ihres  Rechtes  erforderlichen  Schriftsätze  an.
VERWALTUNGSSTELLE  FÜR  VOLKSTÜMLICHE  VERSICHERUNG.  Die  am  2.  Januar ­
  1910  als  besonderer  Zweig  der  Wohlfahrtsabteilung  eröffnete  Verwaltungsstelle  für
volkstümliche  Versicherung  bezweckt,  den  Arbeitern  des  Werks  bei  der  Erfüllung  der  vornehmsten ­
  Pflicht  eines  jeden  Familienvaters  zu  helfen,  der  Pflicht  durch  eigene  Fürsorge
Frau  und  Kind  nach  dem  Tode  des  Ernährers  vor  Not  und  Elend  zu  schützen  und  sich
und  seine  Familie  vor  Entbehrungen  im  Alter  zu  sichern.  Durch  ein  Abkommen  mit  der
Vereinsversicherungsbank  für  Deutschland,  A.-G.,  in  Düsseldorf,  einem  vom  Bundesrat
als  gemeinnützig  anerkannten  Unternehmen,  ist  die  Verwaltungsstelle  in  der  Lage,  den
Arbeitern  bei  Abschluß  von  Versicherungen  zu  sehr  günstigen  Bedingungen  zur  Hand
            
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