Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

14*  „Arminia“,  Deutsche  Lebensversicherungsbank,  Aktiengesellschaft  in  München.
des  Mannes.  Nach  I5jähriger  Zugehörigkeit  zur  Kasse  kann  ein  Mitglied  nur
mit  Pension  aus  den  Diensten  der  Arminia  entlassen  werden.
Das  am  i.  Januar  1913  in  Kraft  getretene  Angestellten  -  Versicherungsgesetz
macht  eine  abermalige  Umgestaltung  der  Kasse  notwendig.  Mit  Zustimmung  der  „Arminia“ ­
  soll  dafür  die  den  Mitgliedern  vorteilhafteste  Form  der  Umwandlung  in  eine  „Zulagekasse“ ­
  gewählt  werden.  Dabei  bleibt  den  Beamten  die  Anwartschaft  auf  die  bisherigen
hohen  Pensionen  voll  erhalten,  derart,  daß  die  Kasse  die  reichsgesetzlichen  Renten  auf  die
satzungsmäßige  Höhe  ergänzen  wird.

DIE  GESAMTAUFWENDUNGEN  der  Lebensversicherungsbank  Arminia  für  ihre  Beamtenpensionskasse ­
  betrugen  bisher:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

Geschäftsjahr:

Aufwendungen:

1902

10  000,—  M.

1906

16  535,21  M.

1910

26  837,88  M.

1903

8  622,90  ,,

1907

29  478,08  „

1911

28  I7U90  „

1904

11  939,67  „

1908

22329,97  ,,

1912

29  136,83  „

1905

12  406,18  ,,

1909

25352,21  „

zusammen:

220  810,83  M.

Setzt  man  diesen  Betrag  ins  Verhältnis  zu  den  Überschüssen,  welche  die  Bank  im
gleichen  Zeitraum  an  ihre  Aktionäre  verteilt  hat,  so  ergibt  sich  eine  freiwillige  Steuer
von  mehr  als  10%  der  Aktionärdividende  zugunsten  der  Beamtenversorgung.
Die  von  der  Bank  getragenen  Beiträge  für  die  reichsgesetzliche  Kranken-,  Alters-  und
Invaliditätsversicherung  sind  dabei  nicht  inbegriffen.
Ende  1912  betrug  die  Zahl  der  der  Kasse  angehörenden  Beamten  119  und  das  Vermögen ­
  317  325,57  M.

H.  W.  Appel,  Hannover.
Nahrungsmittel-Fabrik  und  Delikatessen-Großhandlung.
Gegründet  1879.  —  Ungefähr  400  Angestellte.
In  der  Erkenntnis,  daß  in  der  Nahrungsmittelindustrie  die  Sauberkeit  des  arbeitenden
Personals  nicht  von  der  gesundheitlich  einwandfreien  Herstellung  der  Waren  getrennt
werden  kann,  sind  zum  Wohle  der  Arbeiter  der  Firma  eine  Reihe
SOZIALHYGIENISCHER  WOHLFAHRTSEINRICHTUNGEN  getroffen.  Es  werden
wöchentlich  kostenlos  ununterbrochen  Wannen-  und  Brausebäder  verabreicht;  die
Badezeit  wird  als  Arbeitszeit  bezahlt.  Tadellose,  neuzeitliche  Lüftungsanlagen  führen  allen
Arbeitsräumen,  die,  wo  es  sich  um  Behandlung  der  Waren  selbst  handelt,  an  den  Wänden
mit  weißen  Fliesen  ausgelegt  sind,  ständig  frische  Luft  zu.  Ein  jährlicher  Sommerurlaub ­
  soll  die  körperliche  Frische  der  Angestellten  erhalten  und  eine  Leihbücherei
ihrer  geistigen  Förderung  und  einer  nutzbringenden  Beschäftigung  in  den  Feierstunden
dienen.  Der  Wert  dieser  Leihbücherei  liegt  darin,  daß  an  die  Angestellten  nur  literarisch
wertvolle  Bücher  und  zwar  kostenlos  während  der  Arbeitszeit  ausgegeben  werden.  Dem
allgemeinen  sozialen  Denken  der  Zeit  aber  verdankt  noch  eine  Arbeiterkantine,  in  der
Getränke  unter  Einstandspreis  abgegeben  werden,  ihre  Entstehung.
            
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