Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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lassenen Fleischbeschaugesetzes, das die Einfuhr von Fleisch in luft 
dicht verschlossenen Gefäßen verbietet. Der Gesetzgeber behauptet 
zwar, daß diese Maßregel aus hygienischen Gründen erfolgt sei, man 
darf aber wohl annehmen, daß hier der Wunsch, der deutschen 
Landwirtschaft zu helfen, zum mindesten mitgewirkt hat. Dieses 
Einfuhrverbot für Büchsenfleisch verursachte das Entstehen einer 
neuen deutschen Industrie, welche die Herstellung von deutschem 
Corned beef aufnahm. Sie begann im Jahre 1900 mit der Fabrikation 
und hat sich seither fortwährend vergrößert. 
In Nord- und Südamerika, wie in Australien bestanden seit vielen 
Jahren bedeutende Unternehmungen zur Fiersteilung dieser Fleisch 
konserven. Südamerika und Australien verfügen über eine bedeutende 
Fleischproduktion, doch mangelt es dort an einem genügend großen 
und lohnenden Absatz für frisches Fleisch an Ort und Stelle. Man 
ist daher durchaus genötigt, die frische Ware zu Büchsenfleisch zu 
verarbeiten und die auf solche Weise haltbar gemachten Produkte 
auf den ausländischen Markt zu bringen. Anders liegen die Ver 
hältnisse in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; hier konserviert 
man das Fleisch nur dann, wenn man für die frische Ware nicht 
genügenden Absatz finden kann. 
Wie erwähnt hatte sich das von Nord- und Südamerika (Uruguay) 
nach Deutschland eingeführte Corned beef vor allem seiner verhältnis 
mäßigen Billigkeit, seiner stets gleichmäßigen Beschaffenheit und 
seines guten Geschmackes wegen allgemeiner Beliebtheit in Deutsch 
land erfreut. Während im Jahre 1850 das Pfund ausländischen 
Dosenfleisches im Kleinhandel (Leipzig) noch 1.20 M. kostete, wurde 
solches in den letzten Jahren vor dem Inkrafttreten des Fleisch 
beschaugesetzes überall in Deutschland mit 70—80 Pf. per Pfund 
verkauft. Daß die Dosen des ausländischen Büchsenfleisches nach 
englischem Pfund gehandelt wurden und daß z. B. eine sogenannte 
engl. Pfunddose nur einen Inhalt von 390—400 g nach deutschem 
Gewicht besaß, kommt bei der obigen Preisvergleichung mit frischem 
deutschen Fleisch, oder deutschem Büchsenfleisch nicht in Betracht, 
da die angegebenen Preise sich auf ausgeschnittene, also außerhalb 
der Büchse, nach deutschem Gewicht verkaufte Ware beziehen. Vor 
Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes war also das ausländische 
Dosenfleisch in Deutschland wenig oder gar nicht teurer als frisches 
Fleisch und es hatte außerdem den Vorzug, jederzeit gebrauchsfertig 
und jahrelang haltbar zu sein. 
Das Büchsenfleisch war infolge seiner Vorzüge im Laufe der 
Jahre ein wirkliches Volksnahrungsmittel geworden. Die Einfuhr
	        
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