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lassenen Fleischbeschaugesetzes, das die Einfuhr von Fleisch in luft
dicht verschlossenen Gefäßen verbietet. Der Gesetzgeber behauptet
zwar, daß diese Maßregel aus hygienischen Gründen erfolgt sei, man
darf aber wohl annehmen, daß hier der Wunsch, der deutschen
Landwirtschaft zu helfen, zum mindesten mitgewirkt hat. Dieses
Einfuhrverbot für Büchsenfleisch verursachte das Entstehen einer
neuen deutschen Industrie, welche die Herstellung von deutschem
Corned beef aufnahm. Sie begann im Jahre 1900 mit der Fabrikation
und hat sich seither fortwährend vergrößert.
In Nord- und Südamerika, wie in Australien bestanden seit vielen
Jahren bedeutende Unternehmungen zur Fiersteilung dieser Fleisch
konserven. Südamerika und Australien verfügen über eine bedeutende
Fleischproduktion, doch mangelt es dort an einem genügend großen
und lohnenden Absatz für frisches Fleisch an Ort und Stelle. Man
ist daher durchaus genötigt, die frische Ware zu Büchsenfleisch zu
verarbeiten und die auf solche Weise haltbar gemachten Produkte
auf den ausländischen Markt zu bringen. Anders liegen die Ver
hältnisse in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; hier konserviert
man das Fleisch nur dann, wenn man für die frische Ware nicht
genügenden Absatz finden kann.
Wie erwähnt hatte sich das von Nord- und Südamerika (Uruguay)
nach Deutschland eingeführte Corned beef vor allem seiner verhältnis
mäßigen Billigkeit, seiner stets gleichmäßigen Beschaffenheit und
seines guten Geschmackes wegen allgemeiner Beliebtheit in Deutsch
land erfreut. Während im Jahre 1850 das Pfund ausländischen
Dosenfleisches im Kleinhandel (Leipzig) noch 1.20 M. kostete, wurde
solches in den letzten Jahren vor dem Inkrafttreten des Fleisch
beschaugesetzes überall in Deutschland mit 70—80 Pf. per Pfund
verkauft. Daß die Dosen des ausländischen Büchsenfleisches nach
englischem Pfund gehandelt wurden und daß z. B. eine sogenannte
engl. Pfunddose nur einen Inhalt von 390—400 g nach deutschem
Gewicht besaß, kommt bei der obigen Preisvergleichung mit frischem
deutschen Fleisch, oder deutschem Büchsenfleisch nicht in Betracht,
da die angegebenen Preise sich auf ausgeschnittene, also außerhalb
der Büchse, nach deutschem Gewicht verkaufte Ware beziehen. Vor
Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes war also das ausländische
Dosenfleisch in Deutschland wenig oder gar nicht teurer als frisches
Fleisch und es hatte außerdem den Vorzug, jederzeit gebrauchsfertig
und jahrelang haltbar zu sein.
Das Büchsenfleisch war infolge seiner Vorzüge im Laufe der
Jahre ein wirkliches Volksnahrungsmittel geworden. Die Einfuhr