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entzieht ihr mehr und mehr die Arbeitskräfte. In ein
zelnen Zweigen ist der Ruin der Hausindustrie bereits
eingetreten oder steht nahe bevor. Nur in der Stickerei
vermag die Fabrik die Hausarbeit nicht zu verdrängen.
Hier sind im Gegenteil Fabriken eingegangen, und die
sogenannten Plattstich-Stickmaschinen fanden den Weg in
die Wohnung des Einzelstickers zurück. Da die Plattstich-
Stickmaschinen von Hand bewegt werden müssen, so konnte
der fabrikmäßige Betrieb keinen Vorsprung gewinnen. Er
war wegen der vielen bindenden Vorschriften der Fabrik
gesetzgebung (siehe unten) der Hausstickerei gegenüber
sogar im Nachteil.
Der im übrigen allgemeine Rückgang der Heim- Vorzüge und
arbeit mag beklagt werden, weil der Massenbetrieb in Nachteile
der Fabrik die persönliche Art des Arbeiters verflacht,
sein Selbstbestimmungsrecht verkürzt und bisweilen durch
einseitige Beschäftigung das „Interesse und die Freude
am Beruf abstumpft; beim Übergang zur Großindustrie
verliert sich auch das Idyllische, das von jeher mit der
Heimarbeit verbunden schien. Dem gegenüber ist zu be
achten, daß nur der Schritt von der häuslichen Klein
arbeit zur raschen, genauen und billigen Fabrikproduktion
die Industrie vor dem Untergang rettete, der infolge der
Konkurrenz des Auslandes drohte. Das zeigt die Ge
schichte der Spinnerei und Weberei und der Uhrenin
dustrie. Die Arbeit ist in den Fabrikräumen überdies
der Gesundheit zuträglicher, als in den meisten Arbeits
räumen der Hausindustrie. Das ist vor allem der eid
genössischen Fabrikgesetzgebung seit 1876 zu danken. Sie Fabriigesetz
enthält zum Wohl der Arbeiter Vorschriften über Größe,
Beleuchtung, Lüftung und Schutzeinrichtungen der Ar
beitsräume ; sie gestattet die Nachtarbeit und die Sonn
tagsarbeik nur in Ausnahmefällen; die tägliche Arbeits
zeit darf in den Geschäften, die der Fabrikgesetzgebung
unterstellt sind, 11 Stunden, an Vorabenden von Sonn-
und Feiertagen 10 Stunden nicht übersteigen; Kinder
unter 14 Jahren dürfen nicht zur Fabrikarbeit verwendet