Full text : Weltporto-Reform

Man  rechnet  eben  auch  ein  örtliches  Postrouten-Defizit  zu  den
Gesamtkosten  des  Betriebes,  ebenso  wie  im  Eisenbahnverkehr,
wo  Gebirgs-  und  Tunnelstrecken,  deren  Selbstkosten  viel  höher
waren,  dennoch  nicht  höher  tarifiert  werden.
Vor  100  Jahren  freilich  dachte  man  noch  anders.  Stephan
erzählt  uns  in  seiner  „Geschichte  der  preussischen  Post ; ‘  (1859,
S.  362),  wie  es  ganz  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  noch

ermässigt  werden,  also  die  Summe  der  bar  zu  begleichenden  Transitgebühren ­
  dementsprechend  von  3  331  836  Pr.  auf  2  832  061  Pr.  heruntergelien,
  ebenso  bei  den  einzelnen  Ländern,  die  Guthaben  aufweisen  (bei
Belgien  demgemäss  16»  962  Pr.  weniger  als  vorher,  bei  Holland  66  908  Pr.
weniger  usw.,  also  je  15  °/ 0  weniger).
Für  Brieftransite  durch  Länder,  die  dem  Weltpostverein
nicht  angehören,  waren  übrigens  auch  noch  220  492  Fr.  zu  zahlen.
Diese  mit  berücksichtigt,  gab  es  45  Postverwaltungen  im  ganzen,
die  Landtransitzahlungen  leisten,  und  22,  die  Zahlungen  empfangen. ­

Die  Verrechnung  und  Bezahlung  der  Landtransite  geschieht  mit  Hilfe
des  Internationalen  Biueaus  in  Bern.  Gewöhnlich  bleiben  nach  gebuchtem ­
  Ausgleich  von  Leistungen  und  Gegenleistungen
schliesslich  nur  2—3  Barzahlungen  eines  Landes  an  andere
Länder  übrig.
Deutschland  hatte  nur  an  zwei  Länder  (Dänemark  und  Portugal)
Barsummen  zu  entrichten.  Natürlich  machen  alle  diese  Transitfeststellungen
und  Verrechnungen  noch  sehr  viel  Mühe  und  Umstände.  Die  vorstehenden
Tatsachen  habe  ich  einem  sehr  unterrichtenden  Aufsatz  der  „Deutschen
Verkehrszeitung“  1900,  S.  241—242)  entnommen.)
Nach  den  Beschlüssen  des  letzten  Weltpostkongresses  in  Rom
(1900,  in  Kraft  vom  1.  Oktober  1907  ab)  sind  nun  die  Landtrausitgehühreu
gegenwärtig  für  geschlossenen  Transit  (Beutel  oder  Pakete  mit  Briefschaften) ­
  folgende  für  jedes  Kilogramm;
a)  bei  zurückgelegten  Entfernungen  bis  zu  3000  km:
für  Briefe  und  Postkarten  ....  1  Pr.  50  Centimes
„  andere  Gegenstände  —  20  „
b)  bei  zurückgelegten  Entfernungen  von  über  3000  —  6000  km:
für  Briefe  und  Postkarten  ....  3  Pr.  —
„  andere  Gegenstände  —40  Centimes
c)  bei  zurückgelegten  Entfernungen  von  über  6000—9000  km:
für  Briefe  und  Postkarten  ....  4  Pr.  50  Centimes
„  andere  Gegenstände  —  60  Centimes
d)  bei  zurückgelegten  Entfernungen  von  über  9000  km  hinaus:
für  Briefe  und  Postkarten  ....  6  Pr.  —
„  andere  Gegenstände  —  80  Centimes
            
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