Man rechnet eben auch ein örtliches Postrouten-Defizit zu den
Gesamtkosten des Betriebes, ebenso wie im Eisenbahnverkehr,
wo Gebirgs- und Tunnelstrecken, deren Selbstkosten viel höher
waren, dennoch nicht höher tarifiert werden.
Vor 100 Jahren freilich dachte man noch anders. Stephan
erzählt uns in seiner „Geschichte der preussischen Post ; ‘ (1859,
S. 362), wie es ganz zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch
ermässigt werden, also die Summe der bar zu begleichenden Transit
gebühren dementsprechend von 3 331 836 Pr. auf 2 832 061 Pr. herunter-
gelien, ebenso bei den einzelnen Ländern, die Guthaben aufweisen (bei
Belgien demgemäss 16» 962 Pr. weniger als vorher, bei Holland 66 908 Pr.
weniger usw., also je 15 °/ 0 weniger).
Für Brieftransite durch Länder, die dem Weltpostverein
nicht angehören, waren übrigens auch noch 220 492 Fr. zu zahlen.
Diese mit berücksichtigt, gab es 45 Postverwaltungen im ganzen,
die Landtransitzahlungen leisten, und 22, die Zahlungen emp
fangen.
Die Verrechnung und Bezahlung der Landtransite geschieht mit Hilfe
des Internationalen Biueaus in Bern. Gewöhnlich bleiben nach ge
buchtem Ausgleich von Leistungen und Gegenleistungen
schliesslich nur 2—3 Barzahlungen eines Landes an andere
Länder übrig.
Deutschland hatte nur an zwei Länder (Dänemark und Portugal)
Barsummen zu entrichten. Natürlich machen alle diese Transitfeststellungen
und Verrechnungen noch sehr viel Mühe und Umstände. Die vorstehenden
Tatsachen habe ich einem sehr unterrichtenden Aufsatz der „Deutschen
Verkehrszeitung“ 1900, S. 241—242) entnommen.)
Nach den Beschlüssen des letzten Weltpostkongresses in Rom
(1900, in Kraft vom 1. Oktober 1907 ab) sind nun die Landtrausitgehühreu
gegenwärtig für geschlossenen Transit (Beutel oder Pakete mit Brief
schaften) folgende für jedes Kilogramm;
a) bei zurückgelegten Entfernungen bis zu 3000 km:
für Briefe und Postkarten .... 1 Pr. 50 Centimes
„ andere Gegenstände — 20 „
b) bei zurückgelegten Entfernungen von über 3000 — 6000 km:
für Briefe und Postkarten .... 3 Pr. —
„ andere Gegenstände —40 Centimes
c) bei zurückgelegten Entfernungen von über 6000—9000 km:
für Briefe und Postkarten .... 4 Pr. 50 Centimes
„ andere Gegenstände — 60 Centimes
d) bei zurückgelegten Entfernungen von über 9000 km hinaus:
für Briefe und Postkarten .... 6 Pr. —
„ andere Gegenstände — 80 Centimes