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Wozu nun diese Beispiele? Etwa um den — Gottlob! —
längst siegreichen und altgewohnten Grundsatz der gegenseitigen
Leistungsausgleichung im Weltpostverein zu erschüttern und
blosszustellen?
Nein, ganz im Gegenteil! Ich zeige nur, wie weit
herzig man hier verfährt! Ohne jede kleinliche Pfennig
fuchserei! Man rechnet eben die etwaigen Mehrleistungen
unter die allgemeinen Betriebsausgaben und General
unkosten, auch wenn sie verhältnismässig bedeutend sind.
Dasselbe sollte man daher wenigstens annähernd und
weit mehr noch als heute mit den nicht ausgeglichenen
Transitleistungen tun, wo es sich doch oft um viel geringere
Summen handelt, als bei den obigen Beispielen, und wo das
Maximum der Guthaben nur in einem Falle etwa eine Million
Pranken beträgt.
Wenn man diese Transitausgaben vollständig
unter die Generalleistungen des Gesamtbetriebes
rechnet, dann wird man auch frei von der Neigung
sein, die Herabsetzung der Weltposttaxen bis auf die
Inlandssätze von einer erst vorhergehenden Herab
setzung oder Aufhebung der Transitgebühren ab
hängig zu machen. Hat man die Höhe der Weltposttaxen
doch auch nicht von der vollständigen gegenseitigen Ausgleichung
der Leistungen von Ursprungs- und Bestimmungsland abhängig
gemacht, obwohl man sagen könnte; wenn aus dem Auslande
so viele Sendungen mehr eingehen, als da hingehen, wenn deren
Bestellung soviel Mehrausgaben erfordert, so müssen wir die
eigenen Sendungen nach auswärts bis zur Deckung dieser Mehr
ausgabe im Porto erhöhen, denn diese vorausgesetzte gegenseitige
Ausgleichung sollte doch ursprünglich eine vereinfachte Form
der halbscheidlichen Portoteilung für jeden einzelnen Brief sein.
AVenn A für einen Brief nach B 20 Pf. bekommt und B nichts,
umgekehrt aber ebenso, so ist es dasselbe, als wenn beide jedes
mal halbscheidlich teilen und jeder von den 20 Pf. je 10 Pf. für
sich behält, wie das früher geschah.
Ich habe diese Ausführungen gemacht, weil immer noch
bisweilen — manchmal auch in gediegenen Fachzeitschriften