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Zweiter Teil. Landet. XII. Bankwesen.
7. Der Giroverkehr der Neichsbank.
Vom Reichsbankdirektorium.
Die Reichsbauk *876—1900. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckcrei, [*900]. 5. so—8*,
5. SS—SH Und S. 6* -62.
Das Wesen des Giroverkehrs besteht in einer Bargeld ersparenden Vermittelung
von Zahlungen zwischen den Kunden derselben Bank; statt der Barzahlung erfolgt die
Umschreibung in den Bankbüchern in der Weise, daß die zu zahlende Summe von
dem Guthaben des Zahlenden auf das Guthaben des Zahlungsempfängers übertragen
wird. Daran schließen sich die Annahme von baren Einzahlungen für die Giro
guthaben und die Leistung von baren Auszahlungen aus den Guthaben sowie Ver
rechnungen aller Art — aktiv und passiv — mit den Konteninhabern.
Die Übertragung größerer Summen in den Büchern der Bank hat große Vor
züge vor der Barzahlung. Die Mühe der Prüfung und des Zählens, die Gefahr
und die Kosten des Transports von Bargeld kommen in Wegfall. Die geschehene
Zahlung ist durch die Übertragung in den Büchern der Bank sicher beurkundet. Die
Abnutzung, welche bei dem umlaufenden Geld unvermeidlich ist, wird erspart, wenn
das Geld ruhig in der Bank liegt, und ebenso der Verlust an Zinsen während eines
Geldtransports.
Diese Vorteile erfahren eine wesentliche Steigerung durch den ümstand, daß,
nachdem sich der Giroverkehr einmal eingebürgert hat, die Möglichkeit einer Zurück
ziehung der sämtlichen Guthaben völlig ausgeschlossen ist, weil die Geschäftswelt auch
in kritischen Zeiten die Erleichterungen des Giroverkehrs nicht entbehren und deshalb ihre
Giroguthaben nicht vollständig abheben kann. Infolgedessen kann die Bank die Giro
guthaben benutzen, um kurzfristigen Kredit zu gewähren. Dadurch wird eine weitere
sehr bedeutende Ersparnis von Bargeld herbeigeführt. Die Giroguthaben werden zum
Teil dem freien Verkehr im Wege der Kreditgewährung wieder zur Verfügung gestellt,
zum Teil werden sie selbst erst im Wege der Kreditgewährung geschaffen.
Der Giroverkehr hat nun zur Voraussetzung, daß der Konteninhaber jederzeit
durch bare Abhebung über sein Guthaben verfügen kann. Die Girogelder sind deshalb
täglich fällige Verbindlichkeiten und bankpolitisch ähnlich zu behandeln wie die Banknoten.
Schon infolge dieser Gleichartigkeit eignet sich die Pflege des Girogeschäfts in besonderem
Maße für Notenbanken. Die Vorteile der Kombination von Notenausgabe und Giro
verkehr treten besonders darin in die Erscheinung, daß das den Notenbanken im Wege
des Giroverkehrs zufließende Bargeld ihren ungedeckten Notenumlauf verringert.
Die Einrichtung des Giroverkehrs ist in ihren wesentlichen Zügen die folgende:
Die Grundlage bildet die zum Zeichen des Vertragsabschlusses erforderliche
Vollziehung der gedruckten „Bestimmungen für den Giroverkehr der Reichsbank" durch
den Konteninhaber. Die Eröffnung des Konto erfolgt durch Einlage eines Barbetrags
als „Guthaben". Dieses erfährt einen Zuwachs durch bare Einzahlungen, durch Über
tragung von anderen Girokonten und durch Verrechnung zwischen der Bank und dem
Konteninhaber (Gutschrift von diskontierten Wechseln, gewährten Lombarddarlehnen rc.).
Die Verfügung über das Guthaben findet statt durch bare Abhebung, Übertragung
auf andere Girokonten und durch Verrechnung zwischen der Bank und dem Konten
inhaber (Belastung der vom Konteninhaber bei der Bank zahlbar gestellten Wechsel,
fälliger Lombarddarlehne rc.).
Für die Übertragungen von Konto zu Konto wurde der rote Check eingeführt, der
die eigentliche Giroanweisung darstellt. Zur Abhebung von Bargeld aus einem Gut
haben und zur Verrechnung mit der Bank dienen die weißen Checks. Der rote