fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter Teil. Landet. XII. Bankwesen. 
7. Der Giroverkehr der Neichsbank. 
Vom Reichsbankdirektorium. 
Die Reichsbauk *876—1900. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckcrei, [*900]. 5. so—8*, 
5. SS—SH Und S. 6* -62. 
Das Wesen des Giroverkehrs besteht in einer Bargeld ersparenden Vermittelung 
von Zahlungen zwischen den Kunden derselben Bank; statt der Barzahlung erfolgt die 
Umschreibung in den Bankbüchern in der Weise, daß die zu zahlende Summe von 
dem Guthaben des Zahlenden auf das Guthaben des Zahlungsempfängers übertragen 
wird. Daran schließen sich die Annahme von baren Einzahlungen für die Giro 
guthaben und die Leistung von baren Auszahlungen aus den Guthaben sowie Ver 
rechnungen aller Art — aktiv und passiv — mit den Konteninhabern. 
Die Übertragung größerer Summen in den Büchern der Bank hat große Vor 
züge vor der Barzahlung. Die Mühe der Prüfung und des Zählens, die Gefahr 
und die Kosten des Transports von Bargeld kommen in Wegfall. Die geschehene 
Zahlung ist durch die Übertragung in den Büchern der Bank sicher beurkundet. Die 
Abnutzung, welche bei dem umlaufenden Geld unvermeidlich ist, wird erspart, wenn 
das Geld ruhig in der Bank liegt, und ebenso der Verlust an Zinsen während eines 
Geldtransports. 
Diese Vorteile erfahren eine wesentliche Steigerung durch den ümstand, daß, 
nachdem sich der Giroverkehr einmal eingebürgert hat, die Möglichkeit einer Zurück 
ziehung der sämtlichen Guthaben völlig ausgeschlossen ist, weil die Geschäftswelt auch 
in kritischen Zeiten die Erleichterungen des Giroverkehrs nicht entbehren und deshalb ihre 
Giroguthaben nicht vollständig abheben kann. Infolgedessen kann die Bank die Giro 
guthaben benutzen, um kurzfristigen Kredit zu gewähren. Dadurch wird eine weitere 
sehr bedeutende Ersparnis von Bargeld herbeigeführt. Die Giroguthaben werden zum 
Teil dem freien Verkehr im Wege der Kreditgewährung wieder zur Verfügung gestellt, 
zum Teil werden sie selbst erst im Wege der Kreditgewährung geschaffen. 
Der Giroverkehr hat nun zur Voraussetzung, daß der Konteninhaber jederzeit 
durch bare Abhebung über sein Guthaben verfügen kann. Die Girogelder sind deshalb 
täglich fällige Verbindlichkeiten und bankpolitisch ähnlich zu behandeln wie die Banknoten. 
Schon infolge dieser Gleichartigkeit eignet sich die Pflege des Girogeschäfts in besonderem 
Maße für Notenbanken. Die Vorteile der Kombination von Notenausgabe und Giro 
verkehr treten besonders darin in die Erscheinung, daß das den Notenbanken im Wege 
des Giroverkehrs zufließende Bargeld ihren ungedeckten Notenumlauf verringert. 
Die Einrichtung des Giroverkehrs ist in ihren wesentlichen Zügen die folgende: 
Die Grundlage bildet die zum Zeichen des Vertragsabschlusses erforderliche 
Vollziehung der gedruckten „Bestimmungen für den Giroverkehr der Reichsbank" durch 
den Konteninhaber. Die Eröffnung des Konto erfolgt durch Einlage eines Barbetrags 
als „Guthaben". Dieses erfährt einen Zuwachs durch bare Einzahlungen, durch Über 
tragung von anderen Girokonten und durch Verrechnung zwischen der Bank und dem 
Konteninhaber (Gutschrift von diskontierten Wechseln, gewährten Lombarddarlehnen rc.). 
Die Verfügung über das Guthaben findet statt durch bare Abhebung, Übertragung 
auf andere Girokonten und durch Verrechnung zwischen der Bank und dem Konten 
inhaber (Belastung der vom Konteninhaber bei der Bank zahlbar gestellten Wechsel, 
fälliger Lombarddarlehne rc.). 
Für die Übertragungen von Konto zu Konto wurde der rote Check eingeführt, der 
die eigentliche Giroanweisung darstellt. Zur Abhebung von Bargeld aus einem Gut 
haben und zur Verrechnung mit der Bank dienen die weißen Checks. Der rote
	        
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