Full text : Weltporto-Reform

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ANHANG.

Kapitel  XII.
Die  Sonderpostvereine  im  Weltpostverein.
Vorbemerkungen.
Als  der  Weltpostverein  am  1.  Juli  1875  ins  Leben  trat,
bestand  sclion  seit  25  Jahren  der  deutsch-österreichische  Postverein ­
  und  neben  ihm  einige  andere  Abkommen  ähnlicher  Art
von  verschiedenen  Postverwaltungen.  Es  war  daher  selbstverständlich, ­
  dass  der  Berner  Vertrag  von  1874  diese  engeren
Postgemeinschaften  schonte.
Artikel  15  des  Weltpostvertrages  vom  1.  Juni  1878  lautete
dementsprechend  (Absatz  2):  „Auch  beschränkt  der  Vertrag  nicht
die  Befugnis  der  vertragschliessenden  Teile,  Verträge  unter  sich
bestehen  zu  lassen  und  neu  zu  schliessen  sowie  engere  Vereine
zur  weiteren  Erleichterung  des  Verkehrs  aufrecht  zu
erhalten  oder  neu  zu  gründen.‘‘
Im  Artikel  21,2  des  neuesten  Weltpostvertrages  vom
26.  Mai  1906  heisst  es,  etwas  anders  gefasst:  „.  .  .  die  Befugnis ­
  .  .  .  zur  Herabsetzung  der  Glebühren  oder  zu
jeder  anderen  Verbesserung  des  Postverkehrs  Verträge
untereinander  bestehen  zu  lassen  oder  abzuschliessen
sowie  engere  Vereine  aufrecht  zu  erhalten  oder  zu
gründen.“
Der  Artikel  20,3,  den  Glrenzverkehr  betreffend,  lautet:
„Den  beteiligten  Verwaltungen  ist  jedoch  gestattet,  sich  über
die  Annahme  ermässigter  Gebühren  im  Umkreise  von
30  km  untereinander  zu  verständigen.“
Artikel  15,2  endlich,  der  die  Postsendungen  von  und
nach  Kriegsschiffen  betrifft,  besagt:  „Die  Tarife  und  Ver-
            
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