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1000 Fr. unberücksichtigt bleiben sollen (Art. 4,9), Landtransitgebühren
gar nicht mehr erhoben. Auch bestehen für den Seetransit
oft wohlfeilere Glebühren nach Vereinbarung.
Für einzelne Briefschaften, die nicht in Beuteln oder
Paketen an andere Länder übergeben werden, sondern als sog.
offener Transit (Art. 4,4) gehen, zahlt man 6 Centimes (4,8 Pf.)
für jeden Brief; für Postkarten und andere Sendungen dagegen
2 1 /ä Centimes (2 Pf.) für das Stück. Die Grösse des Transits
wird nach gewissen periodischen Feststellungen (alle 6 Jahre
4 Wochen lange Zählungen) ermittelt und danach verrechnet.
Absendeland und Bestimmungsland befördern und bestellen ihre
gegenseitigen Briefe umsonst und rechnen darauf, dass Dienst
und Gegendienst sich ausgleichen.
Angrenzende Länder haben im Wechsel verkehr natürlich
keinerlei Transitgebühren zu bezahlen. Deshalb sind vielleicht
auch aus diesem Grunde Postvereine mit ermässigtem Porto in
erster Reihe zwischen angrenzenden Ländern entstanden.
Was ist nun ein Postverein? Wir wollen uns für
unsere Zwecke dahin verständigen, dass ein Postverein dann
vorliegt, wenn verschiedene Länder sich in bezug auf das Porto
als ein einheitliches Verkehrsgebiet behandeln. Das trifft ja
nun auch für den Weltpostverein zu.
Aber innerhalb dieses gibt es Sonderpostvereine, die sich
namentlich seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts immer zahlreicher
entwickelten. Und ihnen allen war gemeinsam, dass sie
ein wohlfeileres Porto als das des Weltpostvereins vereinbarten.
Ihr Entstehen war ein Zeichen dafür, dass das 1875 eingeführte
Weltporto bereits als viel zu hoch empfunden wurde. Bei manchen
dieser Sonderpostvereine gelten die ermässigten Taxen für alle
Briefpostsendungen (Briefe, Karten, Drucksachen usw.), bei
manchen nur für Briefe oder andere Dinge 1 ). Die meisten
wenden im Wechsel verkehr die inländischen Taxen an, manche
haben aber ein höheres Vereinsporto vereinbart, das jedoch wohlfeiler
ist als das Weltporto. Bisweilen sind wegen der Münzx
) Vgl. hierzu den Artikel „Weltpost-Briefporto“ in der „Deutschen
Verkehrs-Zeitung“ 1899, Nr. 22 (S. 277—278) und „Kolonial- und Marinebriefe“,
ebenda, Nr. 20, S. 255 und 256.