Full text: Weltporto-Reform

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1000 Fr. unberücksichtigt bleiben sollen (Art. 4,9), Landtransit 
gebühren gar nicht mehr erhoben. Auch bestehen für den See 
transit oft wohlfeilere Glebühren nach Vereinbarung. 
Für einzelne Briefschaften, die nicht in Beuteln oder 
Paketen an andere Länder übergeben werden, sondern als sog. 
offener Transit (Art. 4,4) gehen, zahlt man 6 Centimes (4,8 Pf.) 
für jeden Brief; für Postkarten und andere Sendungen dagegen 
2 1 /ä Centimes (2 Pf.) für das Stück. Die Grösse des Transits 
wird nach gewissen periodischen Feststellungen (alle 6 Jahre 
4 Wochen lange Zählungen) ermittelt und danach verrechnet. 
Absendeland und Bestimmungsland befördern und bestellen ihre 
gegenseitigen Briefe umsonst und rechnen darauf, dass Dienst 
und Gegendienst sich ausgleichen. 
Angrenzende Länder haben im Wechsel verkehr natürlich 
keinerlei Transitgebühren zu bezahlen. Deshalb sind vielleicht 
auch aus diesem Grunde Postvereine mit ermässigtem Porto in 
erster Reihe zwischen angrenzenden Ländern entstanden. 
Was ist nun ein Postverein? Wir wollen uns für 
unsere Zwecke dahin verständigen, dass ein Postverein dann 
vorliegt, wenn verschiedene Länder sich in bezug auf das Porto 
als ein einheitliches Verkehrsgebiet behandeln. Das trifft ja 
nun auch für den Weltpostverein zu. 
Aber innerhalb dieses gibt es Sonderpostvereine, die sich 
namentlich seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts immer zahl 
reicher entwickelten. Und ihnen allen war gemeinsam, dass sie 
ein wohlfeileres Porto als das des Weltpostvereins vereinbarten. 
Ihr Entstehen war ein Zeichen dafür, dass das 1875 eingeführte 
Weltporto bereits als viel zu hoch empfunden wurde. Bei manchen 
dieser Sonderpostvereine gelten die ermässigten Taxen für alle 
Briefpostsendungen (Briefe, Karten, Drucksachen usw.), bei 
manchen nur für Briefe oder andere Dinge 1 ). Die meisten 
wenden im Wechsel verkehr die inländischen Taxen an, manche 
haben aber ein höheres Vereinsporto vereinbart, das jedoch wohl 
feiler ist als das Weltporto. Bisweilen sind wegen der Münz- 
x ) Vgl. hierzu den Artikel „Weltpost-Briefporto“ in der „Deutschen 
Verkehrs-Zeitung“ 1899, Nr. 22 (S. 277—278) und „Kolonial- und Marine 
briefe“, ebenda, Nr. 20, S. 255 und 256.
	        
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