Full text : Weltporto-Reform

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Verschiedenheiten  und  der  abweichenden  Gewichtseinheiten  merkliche ­
  Unterschiede  vorhanden.  Manchmal  sind  diese  Postvereine
auch  nur  einseitig,  so  dass  der  eine  Staat  nach  dem  andern  das
Inlandsporto,  dieser  aber  das  Weltporto  anwendet.
Doch  besonders  kennzeichnend  ist  immer,  dass  das  ermässigte
  Porto  aus  dem  einen  Land  in  das  andere  oder  in  die
anderen  gilt  oder  umgekehrt,  auch  wenn  einige  Unterschiede  bestehen. ­
  Wenn  diese  Begriffsbestimmung  auch  noch  nicht  vollkommen ­
  ist,  sie  genügt  uns  einstweilen.
Man  kann  die  bestehenden  Sonderpostvereine  in  verschiedene
Gruppen  teilen;
A)  Erstlich  Nachbarpostvereine,  Vereine  von  aneinander
grenzenden  Ländern,  gewöhnlich  solche,  die  in  regen  Beziehungen ­
  miteinander  stehen  oder  ganz  oder  teilweise
eine  gleichsprachige  Bevölkerung  haben.  (Vgl.  S.  252—261).
B)  Zweitens  Grenzbezirks  -  Postvereine,  die  entweder
nur  für  den  geradlinigen  Abstand  bis  zu  30  km  (von
Orten  diesseits  zu  Orten  jenseits  der  Grenze)  oder  für
ganze  Grenzgebiete  (Provinzen)  oder  teils  für  ein  ganzes
Land  einerseits  und  ein  kleineres.Grenzgebiet  andererseits
ein  billigeres  Porto  als  das  des  Weltpostvereins  ansetzen.
Eigentlich  gehören  ja  auch  diese  Grenzvereine  unter  den
weiteren  Begriff  der  Nachbarpostvereine.  (S.  261  f.).
C)  Drittens  Postvereine  der  Kolonialreiche,  also
des  Mutterlandes  mit  seinen  oft  weit  entfernten
überseeischen  Kolonien,  sei  es  nun  mit  allen  oder
nur  einem  Teil,  oder  sei  es  auch  nur  eine  Anzahl
Kolonien  untereinander  (S.  263  ff.).  Hierher  kann  man
auch  die  Schiffe  und  Kriegsschiff  e,  die  schwimmenden ­
  Kolonien  eines  Landes,  rechnen,  soweit  sie  im  Verkehr ­
  mit  dem  Heimatreich  ein  wohlfeileres  oder  das
Kolonialreichsporto  gemessen. 2 )  Auch  die  fremden
2 )  Man  findet  näheres  über  diese  und  ähnliche  Fragen  im  amtlichen
„Archiv  für  Post  und  Telegraphie“  (Berlin)  1902,  S.  706—708:  „Portovergünstigungen
  in  fremden  Ländern  für  Postsendungen  von  und  an  Militärpersonen“ ­
  (Übersicht  über  das  Militärporto  in  den  verschiedenen  Staaten,
auch  von  Kriegsschiffen).  Ferner  ,  Archiv  f.  P.  u.  T.“  1903,  S.  183—187:
            
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