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Verschiedenheiten und der abweichenden Gewichtseinheiten merk
liche Unterschiede vorhanden. Manchmal sind diese Postvereine
auch nur einseitig, so dass der eine Staat nach dem andern das
Inlandsporto, dieser aber das Weltporto anwendet.
Doch besonders kennzeichnend ist immer, dass das er-
mässigte Porto aus dem einen Land in das andere oder in die
anderen gilt oder umgekehrt, auch wenn einige Unterschiede be
stehen. Wenn diese Begriffsbestimmung auch noch nicht voll
kommen ist, sie genügt uns einstweilen.
Man kann die bestehenden Sonderpostvereine in verschiedene
Gruppen teilen;
A) Erstlich Nachbarpostvereine, Vereine von aneinander
grenzenden Ländern, gewöhnlich solche, die in regen Be
ziehungen miteinander stehen oder ganz oder teilweise
eine gleichsprachige Bevölkerung haben. (Vgl. S. 252—261).
B) Zweitens Grenzbezirks - Postvereine, die entweder
nur für den geradlinigen Abstand bis zu 30 km (von
Orten diesseits zu Orten jenseits der Grenze) oder für
ganze Grenzgebiete (Provinzen) oder teils für ein ganzes
Land einerseits und ein kleineres.Grenzgebiet andererseits
ein billigeres Porto als das des Weltpostvereins ansetzen.
Eigentlich gehören ja auch diese Grenzvereine unter den
weiteren Begriff der Nachbarpostvereine. (S. 261 f.).
C) Drittens Postvereine der Kolonialreiche, also
des Mutterlandes mit seinen oft weit entfernten
überseeischen Kolonien, sei es nun mit allen oder
nur einem Teil, oder sei es auch nur eine Anzahl
Kolonien untereinander (S. 263 ff.). Hierher kann man
auch die Schiffe und Kriegsschiff e, die schwimmen
den Kolonien eines Landes, rechnen, soweit sie im Ver
kehr mit dem Heimatreich ein wohlfeileres oder das
Kolonialreichsporto gemessen. 2 ) Auch die fremden
2 ) Man findet näheres über diese und ähnliche Fragen im amtlichen
„Archiv für Post und Telegraphie“ (Berlin) 1902, S. 706—708: „Portover-
günstigungen in fremden Ländern für Postsendungen von und an Militär
personen“ (Übersicht über das Militärporto in den verschiedenen Staaten,
auch von Kriegsschiffen). Ferner , Archiv f. P. u. T.“ 1903, S. 183—187: