Full text: Weltporto-Reform

248 
Verschiedenheiten und der abweichenden Gewichtseinheiten merk 
liche Unterschiede vorhanden. Manchmal sind diese Postvereine 
auch nur einseitig, so dass der eine Staat nach dem andern das 
Inlandsporto, dieser aber das Weltporto anwendet. 
Doch besonders kennzeichnend ist immer, dass das er- 
mässigte Porto aus dem einen Land in das andere oder in die 
anderen gilt oder umgekehrt, auch wenn einige Unterschiede be 
stehen. Wenn diese Begriffsbestimmung auch noch nicht voll 
kommen ist, sie genügt uns einstweilen. 
Man kann die bestehenden Sonderpostvereine in verschiedene 
Gruppen teilen; 
A) Erstlich Nachbarpostvereine, Vereine von aneinander 
grenzenden Ländern, gewöhnlich solche, die in regen Be 
ziehungen miteinander stehen oder ganz oder teilweise 
eine gleichsprachige Bevölkerung haben. (Vgl. S. 252—261). 
B) Zweitens Grenzbezirks - Postvereine, die entweder 
nur für den geradlinigen Abstand bis zu 30 km (von 
Orten diesseits zu Orten jenseits der Grenze) oder für 
ganze Grenzgebiete (Provinzen) oder teils für ein ganzes 
Land einerseits und ein kleineres.Grenzgebiet andererseits 
ein billigeres Porto als das des Weltpostvereins ansetzen. 
Eigentlich gehören ja auch diese Grenzvereine unter den 
weiteren Begriff der Nachbarpostvereine. (S. 261 f.). 
C) Drittens Postvereine der Kolonialreiche, also 
des Mutterlandes mit seinen oft weit entfernten 
überseeischen Kolonien, sei es nun mit allen oder 
nur einem Teil, oder sei es auch nur eine Anzahl 
Kolonien untereinander (S. 263 ff.). Hierher kann man 
auch die Schiffe und Kriegsschiff e, die schwimmen 
den Kolonien eines Landes, rechnen, soweit sie im Ver 
kehr mit dem Heimatreich ein wohlfeileres oder das 
Kolonialreichsporto gemessen. 2 ) Auch die fremden 
2 ) Man findet näheres über diese und ähnliche Fragen im amtlichen 
„Archiv für Post und Telegraphie“ (Berlin) 1902, S. 706—708: „Portover- 
günstigungen in fremden Ländern für Postsendungen von und an Militär 
personen“ (Übersicht über das Militärporto in den verschiedenen Staaten, 
auch von Kriegsschiffen). Ferner , Archiv f. P. u. T.“ 1903, S. 183—187:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.