einzelnen können wir das nur erkennen, wenn wir den verbin-
denden komplexen und dynamischen Begriff „Bauwürdig-
keit“ in seine Einzelfäden auftrieseln und als Funktion erfassen.
Das ist das Hauptthema der Bergwirtschaftlichen
Arbeitsgemeinschaft.
Es sei nun versucht, unsere wirtschaftspolitischen Ziele im
einzelnen aufzuführen und zu gruppieren; ergeben sich doch
daraus erst die schärferen Einstellungen in der praktischen Ar-
beit und — zunächst das Wichtigste! — die Zielsetzungen der
Stifter und ihre Stiftungsfreudigkeit.
a) Innenstaatlich
Zunächst seien einige innenstaatliche Ziele erörtert, doch
nicht nur für Deutschland, sondern für jedes souveräne Volk
geltend. Ein Hauptteil jeder Souveränität besteht in dem freien
Verfügungsrecht über Grund und Boden, der ja zusammen mit
dem ihn besitzenden und verteidigenden Volk erst das darstellt,
was wir „Staat“ nennen. Bildet also die souveräne Lagerstätten-
gesetzgebung die Grundlage jeder nationalen Bergwirtschaft in
politischer Beziehung, so muß einleuchten, daß die Anschau-
ungen und Kenntnisse über Vorkommen, Umfang und Bau-
würdigkeit, also die Inventur der Lagerstätten diese Gesetz-
gebung grundlegend beeinflussen muß.
Daß diese Gesetzgebung nicht stillsteht und starr bleibt, son-
dern fließt, nicht nur in Deutschland, sondern in allen Län-
dern, das zeigt die Geschichte der Berggesetze. Wohin sie weiter-
fließen soll, das können — abgesehen von sozialpolitischen
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