679.—683 a.
110
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhrverbote
gefaßt (Schneide- und Schreibdiamanten); auch Drahtzieheisen in
Edelsteine in an-Verbindung
mit gebohrten Edelsteinen; in anderer Weise gefaßt;
derer Weise als zu
in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Aierat
technischen Zwekkengefaßt;in
einer
zur uninittelbaren
geeigneten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen); vorstehend
nicht genannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen,
Verwendung als
soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen.
Schmuck oderZie-')
679.
ratgeeignet. Form
oder geschnittene
(Gemmen, Kameen),
Schmuckwaren
aller Art
inVerbindungmit
Edelsteinen, soweit
sie nicht an
sich unter andere
Nummern fallen.
Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava), bearbeitet (geschliffen
Au. D von Achatusw.)
ohne Fassung; gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder
plättchen sowie v.
sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Verbindung
Achat- u. anderen
Halbedelsteinen,
die als Lager und
Lagerschalen fertig
bearbeitetsind.
mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
-) 680 a.
Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflastersteinen) sowie Lava,
poröse und dichte, an mehr als drei Seiten gesägt, an den nicht gesagten
Seiten roh oder bloß roh behauen: polierfähiger Kalkstein.
2 ) 680 b.
—: andere.
681.
Pflastersteine.
(682/3) Platten:
682 a.
gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch gehobelt,
poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein.
682 b.
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus
Lava, poröser oder dichter.
-) 682 c.
—: aus polierfähigem Kalkstein.
-) 682 d.
aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer).
') 682 e.
—: aus Glimmer zugeschnitten,, ungefärbt (auch dergleichen Scheiben).
A, D
683 a.
geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster,
Ausfuhr: 0 Rosenkränze 885 b (I. 1. Vorbemerkung), 2 ) 680, 3 ) 682 a, 4 ) 692a.