Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

679.—683  a.

110

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


gefaßt  (Schneide-  und  Schreibdiamanten);  auch  Drahtzieheisen  in

Edelsteine  in  an-Verbindung

  mit  gebohrten  Edelsteinen;  in  anderer  Weise  gefaßt;

derer  Weise  als  zu

in  einer  zur  unmittelbaren  Verwendung  als  Schmuck  oder  Aierat

technischen  Zwekkengefaßt;in
  einer
zur  uninittelbaren

geeigneten  Form  oder  geschnitten  (Gemmen,  Kameen);  vorstehend

nicht  genannte  Waren  aller  Art  in  Verbindung  mit  Edelsteinen,

Verwendung  als

soweit  sie  nicht  an  sich  unter  andere  Nummern  fallen.

Schmuck  oderZie-')

  679.

ratgeeignet.  Form
oder  geschnittene
(Gemmen,  Kameen), ­
  Schmuckwaren ­
  aller  Art
inVerbindungmit
Edelsteinen,  soweit ­
  sie  nicht  an
sich  unter  andere
Nummern  fallen.

Halbedelsteine  (einschließlich  der  glasigen  Lava),  bearbeitet  (geschliffen

Au.  D  von  Achatusw.)

  ohne  Fassung;  gefaßt,  geschnitten  (Gemmen,  Kameen)  oder

plättchen  sowie  v.

sonst  zu  Waren  verarbeitet,  soweit  sie  nicht  durch  die  Verbindung

Achat-  u.  anderen
Halbedelsteinen,
die  als  Lager  und
Lagerschalen  fertig ­
  bearbeitetsind.

mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

-)  680  a.

Steine  (mit  Ausnahme  von  Schiefer  und  Pflastersteinen)  sowie  Lava,
poröse  und  dichte,  an  mehr  als  drei  Seiten  gesägt,  an  den  nicht  gesagten ­
  Seiten  roh  oder  bloß  roh  behauen:  polierfähiger  Kalkstein.

2 )  680  b.

—:  andere.

681.

Pflastersteine.
(682/3)  Platten:

682  a.

gesägt  (geschnitten)  oder  gespalten,  weder  geschliffen  noch  gehobelt,
poliert  oder  mit  Schmelz  überzogen:  aus  Alabaster,  Marmor,  Serpentinstein. ­


682  b.

—:  aus  Granit,  Porphyr,  Syenit  oder  ähnlichen  harten  Steinen;  aus
Lava,  poröser  oder  dichter.

-)  682  c.

—:  aus  polierfähigem  Kalkstein.

-)  682  d.

aus  anderen  Steinen  (mit  Ausnahme  von  Schiefer).

')  682  e.

—:  aus  Glimmer  zugeschnitten,,  ungefärbt  (auch  dergleichen  Scheiben).

A,  D

683  a.

geschliffen,  gehobelt,  poliert  oder  mit  Schmelz  überzogen:  aus  Alabaster,

Ausfuhr:  0  Rosenkränze  885  b  (I.  1.  Vorbemerkung),  2 )  680,  3 )  682  a,  4 )  692a.
            
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