Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

735.—740.

118

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


735.

-)  738  a.
-)  736  b.

737  a.
737  b.
737  c.
738.
-)  73S  a.
739  b.
748.

Sünkzeknler  Abschnitt.)
Glas  und  Glas  waren.
Glasmasse  (auch  Straß,  ungeformt  oder  in  Form  roher  Klumpen),
Schmelzglas-  (Email-)  Masse,  Schmelz-  (Email-,  Glas-,  Porzellan-)
Farben,  Glasurmasse,  ungefärbt  oder  gefärbt;  gemahlenes  Glas
(Glasstaub,  -fand,  -tau,  Brillantstaub  usw.).
Rohe  Stangen  und  Röhren  aus  naturfarbigem  Glase.
Glasröhren  und  -stangelchen,  ohne  Unterschied  der  Farbe,  wie  sie  zur
Perlenbereitung  und  Kunstglasbläserei  einschließlich  der  Herstellung
von  Kunstglas  gebraucht  werden.
(737/40)  Hohlglas,  auch  mit  einer  geringwertigen  Beflechtung  von
Weiden,  Bast,  Binsen,  Stroh  oder  Rohr  oder  mit  Blattmetall,
Zetteln  oder  dergleichen  beklebt:
weder  gepreßt  noch  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,  geätzt
oder  gemustert:  naturfarbig.
—:  weiß  (auch  halbweiß)  durchsichtig,  auch  mit  einzelnen  Ringen  von
massivem  weißen  (auch  halbweißen)  Glase.
—:  gefärbt  oder  weiß  undurchsichtig  (Milch-,  Alabaster-,  Beinglas  usw.),
auch  mit  gefärbtern  oder  mit  weißem  undurchsichtigen  Glase  überfangen. ­

bloß  mit  gepreßten  Böden  oder  durch  Schleifen,  Pressen  usw.  gestalteten ­
  oder  verzierten  Stöpseln.
in  anderer  Weise  gepreßt,  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,
geätzt  oder  gemustert:  Lampengläser.
—:  anderes  Hohlglas.
bemalt,  vergoldet  oder  versilbert,  auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen
von  Farben  gemustert.
(741/6)  Spiegel-  und  Tafelglas,  anderweit  nicht  genannt:
(741/2)  weder  geschliffen  noch  poliert,  geschnitten,  gemustert,  gerippt,

A,  D
A,  D
A,  D

Au.  ^ausgenommen ­
  Karaffen,
Sturzflaschen,
Krüge,  Wasser-,
Bier-,  Wein-  und
Likörgläser;
Wirtschaftsgläser
(Teller,Schüsseln
Schalen,  Dosen,
Butter-  u.  Käseglocken, ­
  Tafelgeschirr ­
  fGlasservices;
  Rauch-  u.
Schreibgarnituren; ­
  Vasen,Glasziergefäße ­
  u.  anderes ­
  Lurusglas;
Zubehör-  und  Ersatzgläser ­
  zu  Metallgarnituren. ­

Ferner  Anm.  4.

*)  Vgl.  II  die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  Ausfuhr:  2 )  736,  3 )  Lampengläser  aller  Art  (I.  1.
Vorbemerkung).  4 )  Ferner  sind  ausgenommen  Glasglocken  als  Zubehörteile  für  Beleuchtungskörper  aller  Art,  sofern
sie  gleichzeitig  mit  diesen  und  in  gleicher  Zahl  wie  diese  zum  Versand  kommen.
            
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