Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

753.-759.

120

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


753.

Rohglas  in  Kugeln  oder  Kugelkappen  (Segmenten)  zur  Herstellung

von  Uhr-  oder  Brillengläsern,  auch  zugeschnitten  oder  gefärbt.

A,  D

754.

Uhrgläser  für  Taschenuhren,  auch  aus  gefärbtem  Glase.

A,  D

755.

Brillen-  und  andere  Augen-  sowie  Stereoskopengläser,  auch  gefärbt,

jedoch  ungeschliffen,  ungefaßt.

A,  D

756  a.

Brillengläser,  geschliffen  und  andere  geschliffene  Augengläser  (auch  zum
unmittelbaren  Gebrauche  vorgerichtet  (Lorgnons));  Brenngläser;
Lupen  (Vergrößerungsgläser);  Stereoskopengläser,  geschliffen;  alle

diese  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt.

A,  D

*)  756  b.

Optisches  Glas,  geschliffen  (Linsen  für  optische  und  photographische

Zwecke),  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt.

A,  D

J )  757  sl.

Brillen  (einschließlich  der  Brillen  mit  Gläsern  aus  Bergkristall  sowie

A  u,  D;  ausgen.
Brillen,  (Schutzder

  Schutzbrillen  in  Verbindung  niit  Glas  oder  Glimmer)  und  andere

gefaßte  Augengläser;  gefaßte  Brenngläser;  gefaßte  Lupen  (Verdrillen

  sind  jedoch
vdrboten),  fertige
u.  andere  gefaßte

größerungsgläser);  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen

unter  andere  Nummern  fallen.

Augengläser,  mit
nicht  gefärbten
Gläsern.

a )  757  b.

Ferngläser  (-rohre,  Feldstecher  usw.),  terrestrische  Operngläser  (-gucker);
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere

Nummern  fallen.

A,  D

s )  757  (.

Sonstiges  optisches  Glas,  geschliffen  und  gefaßt  (Fernrohrobjektive);
Stereoskope;  alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen

unter  andere  Nummern  fallen;  Mikroskope.

A,  D

*)  757  d.

Photographische  Linsen,  geschliffen  und  gefaßt,  auch  gefärbt;  photographische ­
  Objektive,  photographische  Apparate  (Kamera  usw.),
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere  Nummern

fallen.

A,  D

758.

Glasbehänge  zu  Leuchtern;  Glasknöpfe  (bemalte,  vergoldete  oder  versilberte ­
  763  c);  alle  diese  auch  gefärbt  oder  mit  Ösen.

759.

Glasplättchen;  Glas-,  Porzellanperlen,  Glasschmelz  und  -schuppen,
auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung  auf
Gespinstfäden  gereiht;  Glastropfen  (Glastränen,  Springgläser);
Glaskörner  (-kügelchen,  massive  -tropfen).

*>  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr  Linsen  für  optische  Zwecke  757  c,  für  phvtopraphiiche  Zwecke  757  d.  Ausfuhr:
2 )  Diese  Waren  aller  Art,  3 )  auch  ungefaßte  Linsen  für  optische  Zwecke  sowie  diese  Waren  aller  Art,  4 )  auch  ungefaßte
photographische  Linsen  sowie  diese  Waren  aller  Art.
            
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