Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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892 a—894 c. 
Nr. 
Warengattung 
Aus-u. Durchfuhr 
verbote 
*) siebzehnter Abschnitt. 
Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahrzeuge. 
892 a. 
892 b. 
892 c. 
892 d. 
893 a. 
893 b. 
893 c. 
3 ) 893 d. 
894 a. 
894 b. 
89 4 r. 
A. Maschinen.) 
Dampflokomotiven, auf Schienen laufend: Tenderlokomotiven bei 
einen: Reingewichts der Maschine von 100 Doppelzentner oder 
darunter. 
—: Tenderlokomotiven bei einem Reingewichts der Maschine von mehr 
als 100 Doppelzentner. 
—: Lokomotiven ohne Tender. 
—: Lokomotivtender. 
Dampflokomotiven, nicht auf Schienen laufend, einschließlich der Dampf 
straßenwalzen, jedoch ausschließlich der Dampflokomotiven, die zu 
den Pflügen für Kraftbetrieb 905 a gehören. 
Dampflokomobilen, fahrbar oder nicht fahrbar, soweit sie nicht zu Pflügen 
für Kraftbetrieb 905 a gehören, bei einem Reingewichte der Maschine: 
von 60 Doppelzentner und darunter. 
—: von mehr als 60 Doppelzentner. 
Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu Maschinen der Nrn. 892 a 
bis 893 c, allein ausgehend und anderen Nummern nicht ausdrücklich 
zugewiesen. 
Dampfmaschinen. 
Dampf-, Gasturbinen. 
Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und -säulenmaschinen). 
A u. D; ausge 
nommen zur Per 
sonen- od. Güter 
beförderung im 
Betriebe der öf 
fentlichen Ver 
kehrsanstalten od. 
im klein. Grenz 
verkehr benutzte 
Dampflokomo 
tiven. 
A, D 
A, D 
Au. D; ausgenom 
men die Einzel 
teile (Ersatz- und 
Reserveteile usw.) 
zu den unter 892 
a—d u. 893 a ge 
statteten Maschin. 
A, v 
A, D 
A, D 
') Vollständige Maschinen (Unterabschnitt A und B), o u [} slrlbc ® J el „, sämtliche Teile in einer Sendung 
Unb Stück; in der Ausfuhr vollständige Maschinen, auch,n 6 ' ^ ^ Maschinen zerlegt in mehreren Sendungen 
ausgehen, ebenfalls nach Kilogramm und Stuck. Gehen .^?'^Svatte Menge der Waren" das Gewicht der Teste, 
°us, dann ist in dem Ausfuhranmeldeschem anzugeben: U m de Ans'uhr koimneiiden Maschine. In 
>n der Spalte „Gattung der Waren da» ungefähre GewSpalte Namentliche Bezeichnung" der Vermerk 
Falle ist in die Berkehrsnachwersung für die Ausfuhr n l Maschine. Ersatz- und Reserveteile, die mit 
v M." einzutragen und aiißerdem das angegebenc- Gewuht der ganze Iw ^^ ^nden Maschinen behandelt. 
^"Maschinen, zu denen sie gehören, zi.samnienverpackt asgehen,wEi^wie° 
> Vergl. II. Die Allgemeinen Aus- und Durchfuhrverbote. ) rl>ur vre eiu»,ugi.
	        
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