Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

143

892  a—894  c.

Nr.

Warengattung

Aus-u.  Durchfuhr ­
verbote

*)  siebzehnter  Abschnitt.
Maschinen,  elektrotechnische  Erzeugnisse,  Fahrzeuge.

892  a.

892  b.
892  c.
892  d.
893  a.

893  b.

893  c.
3 )  893  d.

894  a.
894  b.
89  4  r.

A.  Maschinen.)
Dampflokomotiven,  auf  Schienen  laufend:  Tenderlokomotiven  bei
einen:  Reingewichts  der  Maschine  von  100  Doppelzentner  oder
darunter.
—:  Tenderlokomotiven  bei  einem  Reingewichts  der  Maschine  von  mehr
als  100  Doppelzentner.
—:  Lokomotiven  ohne  Tender.
—:  Lokomotivtender.
Dampflokomotiven,  nicht  auf  Schienen  laufend,  einschließlich  der  Dampfstraßenwalzen, ­
  jedoch  ausschließlich  der  Dampflokomotiven,  die  zu
den  Pflügen  für  Kraftbetrieb  905  a  gehören.
Dampflokomobilen,  fahrbar  oder  nicht  fahrbar,  soweit  sie  nicht  zu  Pflügen
für  Kraftbetrieb  905  a  gehören,  bei  einem  Reingewichte  der  Maschine:
von  60  Doppelzentner  und  darunter.
—:  von  mehr  als  60  Doppelzentner.
Einzelteile  (Ersatz-  und  Reserveteile  usw.)  zu  Maschinen  der  Nrn.  892  a
bis  893  c,  allein  ausgehend  und  anderen  Nummern  nicht  ausdrücklich
zugewiesen.

Dampfmaschinen.
Dampf-,  Gasturbinen.
Wasserkraftmaschinen  (Turbinen,  Wasserräder  und  -säulenmaschinen).

A  u.  D;  ausgenommen ­
  zur  Personen- ­
  od.  Güterbeförderung ­
  im
Betriebe  der  öffentlichen ­
  Verkehrsanstalten ­
  od.
im  klein.  Grenzverkehr ­
  benutzte
Dampflokomotiven. ­


A,  D
A,  D
Au.  D;  ausgenommen ­
  die  Einzelteile ­
  (Ersatz-  und
Reserveteile  usw.)
zu  den  unter  892
a—d  u.  893  a  gestatteten ­
  Maschin.
A,  v
A,  D
A,  D

')  Vollständige  Maschinen  (Unterabschnitt  A  und  B),  o u [} slrlbc ®  J el „,  sämtliche  Teile  in  einer  Sendung
Unb  Stück;  in  der  Ausfuhr  vollständige  Maschinen,  auch,n  6  '  ^  ^  Maschinen  zerlegt  in  mehreren  Sendungen
ausgehen,  ebenfalls  nach  Kilogramm  und  Stuck.  Gehen  .^?'^Svatte  Menge  der  Waren"  das  Gewicht  der  Teste,
°us,  dann  ist  in  dem  Ausfuhranmeldeschem  anzugeben:  U  m  de  Ans'uhr  koimneiiden  Maschine.  In
>n  der  Spalte  „Gattung  der  Waren  da»  ungefähre  GewSpalte  Namentliche  Bezeichnung"  der  Vermerk
Falle  ist  in  die  Berkehrsnachwersung  für  die  Ausfuhr  n  l  Maschine.  Ersatz-  und  Reserveteile,  die  mit
v  M."  einzutragen  und  aiißerdem  das  angegebenc-  Gewuht  der  ganze  Iw  ^^  ^nden  Maschinen  behandelt.
^"Maschinen,  zu  denen  sie  gehören,  zi.samnienverpackt  asgehen,wEi^wie°
>  Vergl.  II.  Die  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote.  )  rl>ur  vre  eiu»,ugi.
            
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