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Bezeichnung der Waren:
Hanf
Mowrasaat
Olrettig
Jlipenüsse
Sesam
Schinüsse
Baumwollsamen
Kokosnüsse, geraspelt
Erdmandeln
Palmkerne
Erdnüsse
Kopra.
Bucheckern
Rizinussamen.
- IW
Sojabohnen
35. Stengel der brennenden langstieligen Brenn
nessel (urtica dioica).
36. Petroleum, darunter werden die nach der Ab-
destillation von Naphtha (Benzin) übergehen
den flüssigen Erdölprodukte mit einem Flam
menpunkt von mindestens 21 ° verstanden, die
sich zu Leuchtzwecken d. h. zum Brennen auf
handelsüblichen Petroleumlampen eignen.
Hierunter fallen auch Schwerbenzin (Terpen
tinölersatz) sowie Mischungen, die zu Leuchl-
zwecken (siehe vorstehend) geeignet sind, so
fern in ihnen Petroleum enthalten ist.
37. Leere Säcke (auch Beutel) von mehr als 3 800
QuadratzentimeterSackflächeninhalt, die ganz
oder teilweise aus Tertilrohstoffen oder aus
Papier oder aus sonstigen Tertilersatzstoffen
hergestellt sind, gleichgültig, ob neu oder ge
braucht, und unabhängig davon, ob sie voll
ständig gebrauchsfertig sind oder nicht.
38. Schwefelkies, Schwefelsäure, Oleum.
38. Gummisauger, die geeignet sind, als Mundstücke
für Kindersaugflaschen Verwendung zu finden
Anzumelden und abzuliefern an:
Nesselfaser-Verwertungsgesellschaft m. b. H., Berlin.
Petroleumzentrale, Berlin (Telegrammadresse:
„Petrolzentrale Berlin").
Reichssackstelle G. m. b. H., Berlin.
Kriegschemikalien-Aktiengesellschaft, Verwaltungs
stelle für private Schwefelwirtschaft.
Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker m. b. H.,
Berlin.
4. Die Anträge.
Außer den allgemeinen zugelassenen Ausnahmen können für einzelne Warensendungen auf Antrag
Genehmigungen erteilt werden.
Die Einfuhrbewilligung ist bei denr Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung, Berlin W 10,
Lützowufer 8 auf den allgemeinen bei den Handelskammern erhältlichen Formularen in doppelter Aus
führung einzureichen.
Die Einfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar, sie hat nur für diejenigen Gültigkeit, auf deren Namen
sie ausgestellt ist, darf also nicht an dritte Personen abgegeben werden.
Die Gültigkeitsdauer beträgt, sofern sie nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Tag befristet ist,
2 Monate vom Tage der Ausstellung ab.