Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

205

Anhang.

Abfälle:
eisenorydhaltige,  der  Anilinölherstellung, ­
  Eisenoxyd  in  nicht  verwertbarer ­
  Menge  enthaltend  .
verwertbare,  von  Apfeln  und  Birnen, ­
  getrocknet  odergedarrt  (auch
zerschnitten  und  geschält)  .  -
von  abgenutzten  Asbestwaren,  nur
als  Abfälle  verwertbar  .  .  .
der  Bastwarenherstellung  .  .  .
von  Fellen  oder  Häuten  wie  die
betreffenden  Felle  und  Häute
und  Teile  davon,
von  Filz  wie  die  verwendeten
Tierhaare.
von  Fischen,  auch  von  gesalzenen
von  Gespinsten  wie  die  verwendeten ­
  Spinnstoffe.
von  Gespinstwaren  aller  Art:
Seiden-  und  Woll-Lumpen;  Tuchleisten ­

—:  Leinen-,  Baumwollen-  usw.
Lumpen  (Papierlumpcn)  und
alle  übrigen  zur  Papierbereitung
dienenden  Abfälle  von  Gespinstwaren ­
  u.  dergleichen  (alte  Netze,
altes  Tauwerk,  alte  Stricke,  alte
Weberlitzen  aus  Garn,  zur  ursprünglichen ­
  Bestimmung  nicht
mehr  verwendbar)
von  Gespinstwaren  u.  dergleichen,
zu  anderen  Zwecken  (Wollstaubdünger, ­
  Dungabfallseide  usw.)
von  der  Glasbereitung  und  von
Glas,  z.  B.  Glasbrocken,  -bruch,

Statistische  Nr.

Statistische  Nr.

Einfuhr|  2tu$fu()r

Einfuhr  |  äuSfuljt

-galle,  -schäum,  Herdglas;  Scherben ­
  von  Glas  und  von  Glaswaren



768

von  Häuten  oder  Fellen  wie  die

237  r

betreffenden  Häute  lind  Felle
und  Teile  davon.

von  Hornplatten,  zur  Anfertigung
von  Knöpfen  usw.  noch  verwend-48

  b  |  48

bar
von  der  Industrie,  als  Farberden

613

231  b

verwendbar:  roh

224  b

68  a

—:  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlämmt, ­
  s.  Erdfarben  (Farben)
von  Kautschuk,  Guttapercha  und

Balata,  abgenutzte  Stücke  von
Waren  aus  diesen  Stoffen  .  .
von  Dlkautschuk  (Faktiö)  und  von

98  d

161

anderen  Kautschukersatzstoffen

98  e

S.  dagegen  Kautschuk,
von  Leder  oder  Lederwaren:  abgenutzte ­
  Lederstücke  und  abgenutzte ­
  Waren  aus  Leder,  rohen

543  o

enthaarten  oder  behaarten  Häuten, ­
  Pergament,  tierischen  Blasen, ­
  Goldschlägerhaut  oder  Häuten

  von  Fischen  oder  Kriechtieren,

oder  damit  ganz  oder  teilweise
überzogen,  sowie  sonstige  Lederabfälle ­
  (auch  gemahlen),  sofern
ihre  Benutzung  als  Leder  oder  zu

Lederwaren  nach  ihrer  Beschaf-543

  b

fenheit  ausgeschlossen  ist;  auch
gebrauchte  Seronen  aus  rohen

Tierhäuten  (einschließlich  der  mit

543  c

Lederriemen  benähten)
—:  von  Transparentleder,  noch

569

als  Leder  verwendbar  ....

551
            
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