Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

i§

50—58

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


50.

Südfrüchte,  auch  Südfruchtfchalen.
Bananen,  frisch,  getrocknet  oder  einfach  zubereitet.

A

x )  51  a.

Apfelsinen  (süße  Orangen),  einschließlich  der  Mandarinen.

A

')  51  b.

Zitr  onen.

A

Z  51  c.

Zedratfrüchte,  Pomeranzen,  Granaten,  Datteln,  Feigen,  auch  Kaktusfeigen,

  Mandeln,  Mangopflaumen,  Pistazien,  Custardäpfel,  Grape
fruits,  Passiflora  (Granadillas),  Pampelmusen  und  anderweit  nicht
genannte  Südfrüchte,?  frisch.

A

')  52  a.

Feigen,  getrocknet.

A

2 )  52  d.

Korinthen.

A

2 )  52  c.

Rosinen  (mit  Ausnahme  der  Traubenrosinen).

A

53.

Datteln,  getrocknet;  Traubenrosinen.

A

3 )  54  a.

Mandeln,  getrocknet.

A

4 )  54  b.

Pomeranzen  (mit  Ausnahme  der  in  Nr.  57  genannten),  Granaten,

Pistazien,  Mahwablüten  (Malvenfrüchte)  und  anderweit  nicht  ge-A;

  von  Fruchtkonnannte

  Südfrüchte,  getrocknet.

serven  auch  D

55  o.

Ananas,  frisch,  auch  geschalt  oder  ohne  Zucker  eingekocht.

A;  von  Fruchtkon-55

  b.

Johannisbrot  (Karobben,  Karuben),  auch  gemahlen.

serven  auch  O
A

6 )  55  c.

Kastanien,  genießbare  (Maronen),  auch  ausgeschält,  gemahlen  oder  sonst

56.

zerkleinert;  Kastanienmehl  ohne  weitere  Zubereitung;  Pinienkerne
(Piniolen),  reife  (trockene);  Pinienkerne,  reife  und  unreife,  ausgeschält, ­
  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A

Mit  Meer-  oder  Salzwasser  übergossene  zerschnittene  oder  geschälte

°)  57.

Zitronen.

A

Pomeranzen,  unreife  (grün  oder  gelb,  geschält  oder  ungeschält),  auch  in

6 )  58.

Salzwasser  eingelegt;  getrocknete  bis  Kirschgroße;  Kokosnüsse.

A

Südfruchtschalen  (die  fleischigen  Schalen  der  Früchte  der  Citrusarten),

frisch  (auch  in  Salzwasser  eingelegt),  getrocknet,  gemahlen  (z.  B.
Orangenniehl);  Zedratfrüchte,  zerschnitten  und  mit  Meer-  oder
Salzwasser  übergössen.

A

Frucht-  und  Pflanzenfäftc.
(59  a/b)  Säfte  von  Früchten  (mit  Ausnahme  der  Weintrauben)  und
von  Pflanzen  zum  Genusse,  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,  uneingekocht ­
  oder  ohne  Zuckerzusatz  eingekocht,  auch  entkeimt  (sterilisiert):

Ausfuhr:  -)  51,  2 )  52,  3 )  54,  4 )  54,  s)  55  6)  e)

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