Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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74  b.—75  f.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


(74  d/e)  weich:

74  d.

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-,  Pappel-  fauch  Aspen-,  Espen-,

A,D

Zitterpappel-),  Roßkastanien-,  Weidenholz  usw.).

74  e.

Nadelholz.

A,  D

*)  74  f.

Grubenholz  der  Zolltarifnummer  74.

A,  D

')  74.

Bau-  und  Nutzholz,  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung  mit

Anrn.

Art  oder  Sage  bearbeitet,  für  den  häuslichen  oder  handwerksmäßigen
Bedarf  von  Bewohnern  des  Grenzbezirkes,  sofern  es  in  Traglasten
eingeht  oder  mit  Zugtieren  gefahren  wird,  unter  Überwachung  der
Verwendung  und  mit  Beschränkung  auf  10  (vertragsmäßig  12)  Festmeter

  in  einem  Kalenderjahre  für  jeden  Bezugsberechtigten.
(75  a/e)  in  der  Längsrichtung  beschlagen  oder  anderweit  mit  der  Art
vorgearbeitet  oder  zerkleinert  (vertragsmäßig  in  der  Längsrichtung
beschlagene,  nicht  gehobelte  Kanthölzer  (Balken,  Bohlen  und  dergleichen) ­
  nur  mit  Zapfenlöchern,  Zapfen,  Schlitzen,  Falzen  oder
Bohrlöchern  versehen);  auch  gerissene  Späne  und  in  anderer  Weise
als  durch  Reißen  hergestellte  Klärspäne;  alle  diese  auch  gedämpft,
getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt:
(75  a/c)  hart:

A,  D

75  a.

Eichenholz.

A,  D

2 )  75  b.

Nußbaumholz.

A,  D

a )  75  c.

Buchen-  und  anderes  hartes  Holz.
(75  d/e)  weich:

A,  D

4 )  75  d.

Laubholz  (Birken-,  Erlen-,  Linden-,  Pappel-  fauch  Aspen-,  Espen-,

A,  D

75  e.

Zitterpappel-),  Roßkastanien-,  Weidenholz  usw.).

Nadelholz.

A,  D

6 )  75  s.

Telegraphenstangen  aller  Art  (auch  gedämpft,  getränkt  (imprägniert)

A,  D

oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt).
(76  a/g)  in  der  Längsrichtung  gesägt  oder  in  anderer  Weise  vorgerichtet,
nicht  gehobelt  (vertragsmäßig  auch  in  der  Längsrichtung  gesägte
oder  in  anderer  Weise  vorgerichtete,  nicht  gehobelte  Kanthölzer
(Balken,  Bohlen  und  dergleichen)  nur  mit  Zapfenlöchern,  Zapfen,
Schlitzen,  Falzen  oder  Bohrlöchern  versehen  sowie  durch  bloßes
Sägen  genutete  Schindelbretter):

*)  Für  die  Einfuhr  in  den  freien  Berkehr.  Ausfuhr:  3 )  74  b,  3 )  74  c,  *)  74  b,  6 )  Für  die  Ausfuhr.
            
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