Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

219 a. 
-) 219 b. 
220 a. 
220 b. 
220 r. 
220 b. 
220 e. 
220 f. 
220 g. 
220 h. 
(219 a/b) Nahrungs- und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme 
der Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie 
nicht an sich wegen höherer Zollsätze unter andere Nummern fallen: 
Sardinen und andere Fische und Fischzubereitungen. 
Aprikosenmus, Milch, Rahm, Tomatenkonserven, Oliven und andere 
Nahrungs- und Genußmittel. 
-) (220 a/h) Tabakerzeugnisse: 
Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tabak 
brühe behandelt sgebeizts usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabak 
blättern und Abfälle von Tabakerzeugnissen, auch gemischt mit Ab 
fällen von Rohtabak (Scraps). 
Tabakrippen und -stengel, auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeizt). 
Tabaklaugen, auch gemischt mit Tabakbrühe. 
Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Herstellung von Schnupf 
tabak. 
Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen, Platten. 
Schnupf-, Kautabak in Rollen, Platten, Tabakmehl, -staub; Papier 
aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern. 
Zigarren. 
Zigaretten. 
A, D 
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mus (Marmela 
den), Fleischwa 
ren, Kunsthonig, 
Juckersirup,zucker 
haltigen Aufstrich 
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konserven, Ge 
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Milcherzeugnissen, 
Schalen- und 
Krustentieren 
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>) Milch Ausfuhr 208. -) Einfuhr Wertangabe. 8 ) Die Durchfuhr ist verboien sofern cs sich um Bodcn- 
u. Gewerbserzeugnisse von Frankreich und Großbritannien, sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser 
Länder handelt.
	        
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