219 a.
-) 219 b.
220 a.
220 b.
220 r.
220 b.
220 e.
220 f.
220 g.
220 h.
(219 a/b) Nahrungs- und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme
der Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie
nicht an sich wegen höherer Zollsätze unter andere Nummern fallen:
Sardinen und andere Fische und Fischzubereitungen.
Aprikosenmus, Milch, Rahm, Tomatenkonserven, Oliven und andere
Nahrungs- und Genußmittel.
-) (220 a/h) Tabakerzeugnisse:
Tabakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tabakbrühe
behandelt sgebeizts usw.); Abfälle von bearbeiteten Tabakblättern
und Abfälle von Tabakerzeugnissen, auch gemischt mit Abfällen
von Rohtabak (Scraps).
Tabakrippen und -stengel, auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeizt).
Tabaklaugen, auch gemischt mit Tabakbrühe.
Karotten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Herstellung von Schnupftabak.
Rauchtabak, geschnittener, Pfeifentabak in Rollen, Platten.
Schnupf-, Kautabak in Rollen, Platten, Tabakmehl, -staub; Papier
aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern.
Zigarren.
Zigaretten.
A, D
A; von Schachtelmus
(Marmeladen),
Fleischwaren,
Kunsthonig,
Juckersirup,zuckerhaltigen
Aufstrichmitteln,
Fruchtkonserven,
Gemüse,
Eiern,
Milcherzeugnissen,
Schalen- und
Krustentieren
auch D.
A, ^Ausgenommen
von D ist
jedoch orientalischer
und ihm
gleichartiger Tabak.
Von Zigarettenblättchen,
Zigarettenhülsen
u.Zigarettenpapier
außerdem
v-.
>) Milch Ausfuhr 208. -) Einfuhr Wertangabe. 8 ) Die Durchfuhr ist verboien sofern cs sich um Bodcnu.
Gewerbserzeugnisse von Frankreich und Großbritannien, sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser
Länder handelt.