Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

219  a.
-)  219  b.

220  a.

220  b.
220  r.
220  b.
220  e.
220  f.
220  g.
220  h.

(219  a/b)  Nahrungs-  und  Genußmittel  aller  Art  (mit  Ausnahme
der  Getränke)  in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen,  soweit  sie
nicht  an  sich  wegen  höherer  Zollsätze  unter  andere  Nummern  fallen:
Sardinen  und  andere  Fische  und  Fischzubereitungen.
Aprikosenmus,  Milch,  Rahm,  Tomatenkonserven,  Oliven  und  andere
Nahrungs-  und  Genußmittel.

-)  (220  a/h)  Tabakerzeugnisse:
Tabakblätter,  bearbeitet  (ganz  oder  teilweise  entrippt,  auch  mit  Tabakbrühe ­
  behandelt  sgebeizts  usw.);  Abfälle  von  bearbeiteten  Tabakblättern ­
  und  Abfälle  von  Tabakerzeugnissen,  auch  gemischt  mit  Abfällen ­
  von  Rohtabak  (Scraps).
Tabakrippen  und  -stengel,  auch  mit  Tabakbrühe  behandelt  (gebeizt).
Tabaklaugen,  auch  gemischt  mit  Tabakbrühe.
Karotten  (Mangotes),  Stangen  und  Rollen  zur  Herstellung  von  Schnupftabak. ­

Rauchtabak,  geschnittener,  Pfeifentabak  in  Rollen,  Platten.
Schnupf-,  Kautabak  in  Rollen,  Platten,  Tabakmehl,  -staub;  Papier
aus  Stengeln  oder  Rippen  von  Tabakblättern.
Zigarren.
Zigaretten.

A,  D
A;  von  Schachtelmus ­
  (Marmeladen), ­
  Fleischwaren, ­
  Kunsthonig,
Juckersirup,zuckerhaltigen ­
  Aufstrichmitteln, ­
  Fruchtkonserven, ­
  Gemüse, ­
  Eiern,
Milcherzeugnissen,
Schalen-  und
Krustentieren
auch  D.

A,  ^Ausgenommen ­
  von  D  ist
jedoch  orientalischer ­
  und  ihm
gleichartiger  Tabak. ­
  Von  Zigarettenblättchen, ­

Zigarettenhülsen ­
  u.Zigarettenpapier
  außerdem
v-.

>)  Milch  Ausfuhr  208.  -)  Einfuhr  Wertangabe.  8 )  Die  Durchfuhr  ist  verboien  sofern  cs  sich  um  Bodcnu.
  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  und  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  und  Schutzgebieten  dieser
Länder  handelt.
            
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