Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

184  b.—390B.

64

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


384  6.

Galläpfelauszug,  rein,  nicht  mit  anderen  Stoffen  gemischt,  flüssig  oder
fest.

A,  D

384  c.

Quebrachoholzauszug,  flüssig  oder  fest.

A,  D

>)  384  d.

Sumachauszug,  rein,  nicht  mit  anderen  Stoffen  geniischt,  flüssig  oder
fest.

A,  D

*)  384  c.

Andere  Gerbstoffauszüge  (-ertrakte),  anderweit  nicht  genannt,  flüssig
oder  fest.

A,  D

2 )  385  a.

Süßholzsaft,  mit  Zucker,  Honig,  Anis  öl,  Salmiak  oder  sonstigen  Geschmackszutaten
  oder  Heilmitteln  versetzt,  oder  in  Aufmachungen
für  den  Kleinverkauf;  auch  Brustkuchen,  -teig.

A,  D

2 )  385  6.

Anderer  Süßholzsaft,  roh  oder  gereinigt.

A,  D

386.

Balsame,  künstliche;  Auszüge  (Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen),  Wasser
und  dergleichen,  nicht  wohlriechend,  zuni  Gewerbe-  oder  Heilgebrauche ­
  (mit  Ausnahnie  der  Farbholz-  und  Gerbstoffauszüge).

A,  D

387.

Safte  von  Früchten  (nüt  Ausnahnie  von  Weintrauben)  und  von  Pflanzen ­
  zuni  Gewerbe-  oder  Heilgebrauch,  ather-  oder  weingeisthaltig.

A,  D

388.

Zubereitete  Arzneiwaren  und  sonstige  pharmazeutische  Erzeugnisse,
anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen.

A,  D

-)  389.

Geheimmittel.

A,  D

390  st.

Chemische  Erzeugnisse,  anderweit  nicht  genannt  oder  inbegriffen:  zum
Heilgebrauch.

A,  D

390  b.

für  photographische,  Reinigungs-  (Desinfektions-)  und  andere
Zwecke.

A,  D

fünfter  Abschnitt. 4 )
Tierische  und  pflanzliche  Spinnstoffe  und  Waren  daraus;  Menschenhaare;
zugerichtete  Schmuckfedern;  Fächer  und  Hüte.
Allgemeine  Bestimmungen  zu  den  Aus-  und  Durchfuhrverboten  der  Waren  des  5.  Abschnitts.
1.  Die  Ausfuhr  von  Umschließungen  aus  Jute,  Baumwollengeweben,  Tertilosegeweben,  Terlilit
  ist  ohne  besondere  Ausfuhrbewilligung  gestattet,  wenn  ihre  Wiedereinfuhr  in  das  Reichsgebiet  nach
ihrer  Entleerung  im  Ausland  sichergestellt  wird.  Um  die  Wiedereinfuhr  sicherzustellen,  sind  die  Zoll-Ausfuhr:
  J )  38  t  b,  -)  38,j.  3 )  Nur  für  dir  Einfuhr,  Ausfuhr  388.  4 )  Wegen  der  unter  diesen  Abschnitt  5
fallenden  Uniformstücke,  Heeresausrüstungsstücke,  Verbandsstoffe  u.  a.  vgl.  II  (bie  Allgemeinen  Aus-  und  Durchfuhrverbote). ­

            
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