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453 B.-464c.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
*) 453 b.
Plattstichgewebe.
a,d
453 r.
andere Gewebe.
(454 a/b) 40 Gramm oder darüber, jedoch weniger als 80 Gramm
auf 1 Quadratmeter:
A, D
-) 454 a.
Plattstichgewebe.
A, D
454 b.
andere Gewebe.
(455 a/b) weniger als 40 Gramm auf 1 Quadratmeter:
A, D
a ) 455 a.
Plattstichgewebe.
A, D
455 b.
andere Gewebe.
A, D
2 ) 456 n.
zugerichtet (appretiert), gebleicht: Plattstichgewebe.
A, D
456 b.
—: andere.
A, D
-) 457 st.
gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt: Plattstichgewebe.
A, D
457 b.
—: andere.
A, D
458.
Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe.
(459/63) Wirk- (Trikot-) und Netzwaren:
A, D
459.
Handschuhe, Haarnetze.
A, D
460 st.
Strümpfe, Socken.
A, D
460 6.
Unterkleider: geschnitten.
A, D
3 ) 460 c.
—: abgepaßt gearbeitet (regulär).
A, D
*) 461.
Fischernetze.
A, D
462.
Vogel-, Jagd-, Pferde-, Trag- und ähnliche Netze.
A, D
ä ) 463.
geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaren,
anderweitig nicht genannt; Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuch
tungszwecke) aus getränkten baumwollenen Wirkwaren, nicht aus
geglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen
unedler Metalle (ausgeglühte 371).
A, D
464 st.
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen,
A, D ausgenom-
Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen,
men Spitzen all.
auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand: ge-
Art einschließlich
, d. Einsatzspitzcn,
Kanten u. abge-
stickt (Tüll-, Atz- oder Lust-, Spachtelspitzen).
464 b.
handgeklöppelt.
paßten Waren
464 c.
—: gewebt, genäht, gewirkt usw.
I
aus Spitzen; fer-
1
ner D. 6 )
') Ausfuhr Plattstichgewebe aller Art 453 b. Ausfuhr: 2 ) 453 b, 3 ) 460 B, 4 ) auch leinene Fischernetzc
°i Glühstrümpfe S00B (I I Vorbemerkung), Einfuhr von Glühstrümpfen auch nach Stück. 6 ) Sämtliche Waren
der Nummer unterliegen dem Durchfuhrverbot, sofern es sich um Boden- u. Gewerbserzeugnisse von Frankreich
u. Großbritannien, sowie von den Kolonien u. Schutzgebieten dieser Länder handelt.