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550.—560 a.
Nr.
Warengattung
Aus- u.Durchfuhr-
verbote
550.
Schaf- und Lammleder, zugerichtet, mit Ausnahme des Handschuh-
leders und des lackierten Leders.
A,D
551.
Pergament; auch durchscheinendes (Transparent-) und Trommelleder.
A, D
552 a.
Kalbleder, lackiert.
A, D
552 l,.
Rind-, Schaf-, Ziegen- usw. Leder, lackiert.
A, D
553.
Bearbeitete (gefärbte, gegerbte usw.) Häute von Fischen oder Kriech-
tieren.
A, D
554.
Künstliches Leder (ganz oder teilweise aus Lederabfällen zusammen-
gesetzt).
8. Lederwaren.
(555/6) Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten oder
aus Häuten von Fischen oder Kriechtieren:
A, D
555.
mit Holzsohlen.
(556 a/d) mit anderen Sohlen:
A, D
55« n.
das Paar im Gewichte von mehr als 1200 Gramm.
A, D
') 556 b.
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1200 Gramm, auch Schuh
oberteile aus Leder aller Art mit elastischen Einsätzen ohne Rücksicht
auf das Gewicht.
A, D
') 556 f.
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter.
A, D
556 b.
Pantoffel und Hausschuhe.
A, D
557.
Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leder aller Art sowie aus
rohen enthaarten Häuten, auch mit Unter- oder Zwischenlagen aus
558.
groben Gespinstwaren oder Filz.
A, D
Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tierflechsen, auch in Verbin
dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere
559.
Nummern fallen.
A, D
Kleider aus Leder.
(560 a/g) Sattler- und Täschnerwaren sowie andere nicht besonders
genannte Waren, soweit sie nicht durch die Verbindung mit an
deren Stoffen unter andere Nummern fallen oder zu den mit
Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier- und Pappwaren
der Nr. 667 bis 669 gehören:
A, D
2 ) 560 a.
Kratzenrücken, -bänder; Blätter für Flugwalzen (Volantblätter); Streifen
1
und Blätter für Schützentreiber; Nitschelhosen, (Laufleder, Man-
Ausfuhr: ‘) 566 a. 2 ) Für die Einfuhr.