5606.—560 g.
Nr.
1) 560 b.
*) 560 c.
l ) 560 d.
a ) 560 e.
a ) 560 f.
a ) 560 g.
chons); Schlag-, Näh-, Florteilrienien, Lederschnüre für Spinnerei
und Weberei; Bindriemen, Webervögel; alle diese aus Leder,
rohen Häuten usw.
Pferdegeschirre.
Ledertapeten.
A, D
Koffer, Taschen, Zelte, Aufnahmetücher und andere Waren aus Leder
aller Art, rohen enthaarten oder behaarten Häuten, Pergament,
tierischen Blasen, Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder
Kriechtieren oder damit ganz oder teilweise überzogen; Stickereien
auf Leder; auch Sattler- und Täschnerwaren aus groben Gespinstwaren
von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der
Nr. 484 oder 485, oder damit ganz oder zum größeren Teil überzogen.
Sattlerwaren: Reisetaschen, Reiserollen und Handkoffer aus Leder.
Täschnerwaren: Geldtäschchen (Portemonnaies), Zigarren-, Zigaretten-,
Brieftaschen, Näh- und Reisenecessaires, Damen-, Umhängetaschen
aus Leder oder Kunstleder (Nachahmungen), (auch Mappen, auch
Taschen mit Toilette-Einrichtung für Damen).
Zelte, Aufnahmetücher usw. aus Leder aller Art, rohen enthaarten oder
behaarten Häuten, Pergament, tierischen Blasen, Goldschlägerhaut
oder Häuten von Fischen oder Kriechtieren oder damit ganz oder
teilweise überzogen; aus groben Gespinstwaren von pflanzlichen
Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit der Nrn. 484 oder 485, oder
damit ganz oder zum größeren Teile überzogen; Stickereien auf
Leder; Ledertapeten.
Für die Ausfuhr
fallen diese Waren
unter 560 c /g
und sind dort genannt
(vgl. 560
c—g)
A, D ausgenommen
andere Koffer
als Handkoffer;
ferner Schmucken
u. Phantasiekasten,
Lederetuis,Danken-
u. Kindergürtel,
Reisekissen,
Einbanddecken für
Albums, für Bücher
u. für Notizblöcke,
Besuchskartentaschen,
Schlüsseltaschen,
Würfelbecher,
Adreßschilder,Uhrriemen,
Armbänder,
Uhrarmbänder,
Brillen- und
Klemmerfutterale,
Schultaschen, Bil-U
Für die Einfuhr a ) Für die Ausfuhr.