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Essen, den 23. August 1916.
An die Zeche Matthias Stinnes, Altenessen.
Der bei Ihnen beschäftigt gewesene Arbeiter Hirsch Goldberg
aus Lodz will in seine Heimat zurückkehren, und zwar,
wenn es nicht anders ist, auf eigene Kosten. Wir sollen Sie in
seinem Namen ersuchen, ihm seinen Paß und seinen Entlassungsschein
umgehend zuzusenden. Er wohnt Essen, Stoppenbergerstraße
81.
Wir bitten, dies baldgefälligst zu tun, damit er abreisen
kann. Hochachtungsvoll usw.
Darauf folgte nachstehende Anzeige an das Polizeipräsidium
in Essen i
Essen, den 25. August 1916.
Zu unserer Eingabe betreffend die russischen Arbeiter zeigen
wir ferner an, daß folgende drei Arbeiter:
1. Schia Speiser in Stoppenberg, Salkenbergsweg 24,
2. Adolf Zucker in Stoppenberg, Feldstraße (Ziegelei), und
3. Kaufmann Przinski, z. Z. Krankenhaus in Stoppenberg,
wieder nach Rußland zurückkehren wollen, und zwar Speiser und
Przinski nach Lodz und Zucker nach Kalisch.
Speiser liegt seit mehreren Tagen im Krankenhaus zu
Stöppenberg. Er ist krank und kann nicht weiter arbeiten.
Zucker ist ebenfalls krank und schwächlich und kann die Arbeitz
nicht aushalten. Er wird aber nach seiner Angabe von dem
Steiger mit Gewalt zur Fortsetzung der Arbeit gezwungen. Er
gibt an. daß er durch Schläge gezwungen worden sei. wieder
einzufahren.
Der Drittgenannte ist ebenfalls krank. Er leidet an epileptischen
Unfällen. Er gibt ebenfalls an, durch Mißhandlung
zur Fortsetzung der Arbeit gezwungen zu sein. Alle drei Arbeiter
waren beschäftigt auf Zeche Ernestine in Stoppenberg.
Der Herr Polizeipräsident erwiderte darauf:
Essen, den 26. August 1915.
Auf die Eingaben vom 20. und 23. d. Mts., betr. russische Arbeiter.
Nach den zurzeit geltenden ministeriellen Bestimmungen sind die
mit behördlicher Genehmigung im besetzten russisch-polnischen Gebiete
von hiesigen Unternehmern angeworbenen Arbeiter verpflichtet, bei
dem Arbeitgeber, der sie angeworben hat, in Arbeit zu bleiben. Unter