Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Im  Flöz  Sonnenschein,  Kohlennummer  107,  wurde  im
August  ein  Lohn  von  6,61  Mk.  verdient.  Hier  wurden  ebenfalls
pro  Wagen  kohlen  ab  1.  September  10  Pf.  in  Abzug  gebracht.
Auf  dieser  Zeche  ist  der  Schüttelrutschenbetrieb  eingeführt
und  handelt  es  sich  jedesmal  um  20  bis  30  Arbeiter  auf  jeder
Schicht,  welche  von  dieser  Lohnreduzierung  betroffen  werden.
Auf  der  Zeche  Neu  m  ü  h  l,  Schacht  l/ll,  Revier  8,  zweite
Sohle,  sind  16  und  20  Pf.  für  den  Wagen  Kohlen  in  Abzug
gebracht  worden  ab  15.  September  mit  der  Begründung,  daß
im  Nebenrevier  die  Arbeiter  auf  dasselbe  Gedinge  auch  einen
anständigen  Lohn  verdienen.  Dabei  sind  in  diesem  Revier  im
Monat  August  Löhne  von  kaum  6  Mark  verdient  worden.
Auf  der  Zeche  Rhein  l  hat  in  einer  Anzahl  von  Revieren
eine  Gedingereduzierung  stattgefunden.  Auch  die  Schichtlöhne
sind  voni  15.  September  ab  um  30  bis  60  Pf.  gekürzt  worden.
Im  Revier  3  genannter  Zeche  wurde  das  Kohlengedinge
von  2  Mk.  pro  Wagen  auf  1,80  Mk.,  also  um  20  Pf.,  gekürzt.
Vom  Metergeld,  welches  in  der  Sohlenstrecke  40  Mk.  betrug,
wurden  20  Mark  in  Abzug  gebracht.
Bemerkt  sei  noch,  daß  auf  dieser  Zeche  die  Schichtlöhne  6,50
bis  6,60  Mark  betrugen.  Die  Firma  Thyssen  liefert  viele  Kohlen
an  den  Staat.
Ueber  die  Lohnreduzierungen  im  Essener  und  Werdener
Revier  hat  sich  unser  Bezirksbureau  in  Essen,  wie  ich
Ew.  Exzellenz  bereits  während  der  Audienz  am  26.  September
mitteilte,  schon  beschwerdeführend  an  das  Polizeipräsidium  in
Essen  gewandt.  In  dieser  Beschwerde  sind  Lohnkürzungen  von
den  Zechen  Viktoria  in  Kupferdreh,  Königin  Elisabeth,  Herkules
und  Gottfried  Wilhelm  angeführt.  Eine  Abschrift  dieser  Beschwerdeschrift ­
  liegt  bei,  weshalb  ich  mir  erlaube,  auf  den  Inhalt
derselben  zu  verweisen.
Hervorheben  möchte  ich  hierbei  noch,  daß  die  darin  enthaltene ­
  Klage  über  das  Beseitigen  des  „Zuschreibens",  damit
der  Gedingelohn  die  Höhe  des  durchschnittlichen  Hauerlohnes
erreicht,  auch  in  anderen  Revieren  immer  wiederkehrt.  Es  ist
auf  Privatwerken,  ebenso  wie  auch  aus  den  fiskalischen  Zechen
Usus,  daß  die  Gedingelöhne  sehr  niedrig  gehalten  werden.  Wird
dann  nicht  viel  verdient,  wird  namentlich  der  Durchschnittslohn
nicht  erreicht,  so  hält  der  Steiger  die  Leute  dadurch  schadlos,
ir.dem  er  ihnen  noch  verschiedene  Leistungen  hinzuschreibt.  Entweder ­
  es  werden  Nebenarbeiten  im  Gedinge  zugeschrieben,  die
nicht  geleistet  worden  sind,  oder  es  werden  auch  nicht  geleistete
Schichtlöhne  zugeschrieben  und  dergleichen.  Dieses  Zuschreiben
geschieht  also  ganz  willkürlich.  Da  es  jetzt  meist  nicht  mehr
            
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